Standesamt Großpostwitz/O.L.

Anschrift

Standesamt Großpostwitz/O.L.
Gemeindeplatz 3
02692 Großpostwitz/O.L.


Mail:
standesamt@grosspostwitz-o-l.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großpostwitz/O.L. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@grosspostwitz-o-l.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großpostwitz/O.L..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Großpostwitz/O.L.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Großpostwitz/O.L. geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Großpostwitz/O.L. eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige allgemeine Details hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Meistens besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Amt Großpostwitz/O.L. das Dokument aus. Es sind vorhanden diverse Sorten von Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird für verschiedene administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls einmal das Dokument verschwindet oder beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Großpostwitz/O.L. eine neue Urkunde anfordern. Dafür sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Großpostwitz/O.L.

Definition

Eine Vermählung bildet eine bewiesene, vorwiegend zulässig zugestandene, gestärkte Grundlage eines Verbunds von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung bei der Behörde in Großpostwitz/O.L. einleiten und die hierbei notwendigen Papiere beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Großpostwitz/O.L. erscheinen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht in Großpostwitz/O.L. sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist erforderlich, damit das Amt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte muss dafür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben vorliegen, Kopien gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente vonnöten sein! Ihr Standesamt in Großpostwitz/O.L. stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Großpostwitz/O.L. zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Großpostwitz/O.L.

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Sachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

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