Standesamt Werdau

Anschrift

Standesamt Werdau
Markt 10-18
08412 Werdau


Mail:
stadtverwaltung@werdau.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 11:30
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 17:30
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:30
Freitag: 09:00 – 11:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Werdau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 37 61) 59 42 21
E-Mail: stadtverwaltung@werdau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Werdau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Werdau

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine begründete, gewöhnlich legitim statthafte, untermauerte Grundlage eines Bündnisses beider Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Amt in Werdau einleiten und die dafür wichtigen Anträge und Urkunden holen. Prinzipiell sollten Sie selbst bei der Behörde in Werdau vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er die andere Person in geschriebener Form zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Werdau antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für das Recht der Trauung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Heiratswilligen beim für Sie zuständigen Amt in Werdau. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht beauftragen, die Trauung zu melden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Werdau angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Besonderheiten binden nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit vereinbart werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Ehewilligen feststellen und einen endgültigen Tag für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Schreiben vorzulegen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen relevant sein! Ihr Trauamt in Werdau berät Sie gerne.

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Werdau zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Kosten für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Werdau

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Große Kreisstadt Werdau###Werdau#Werdau#Markt 10-18#08412#Werdau#https://de.wikipedia.org/wiki/Werdau#Sachsen###Zwickau#334 m ü. NHN#65,62 km2#20.381 (31. Dez. 2021)#311 Einwohner je km2#8412#03761#Z, GC, HOT, WDA#14 5 24 300#www.werdau.de#stadtverwaltung@werdau.de##Telefon:#(0 37 61) 59 42 21#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/4/42/Werdau_in_Z.svg/300px-Werdau_in_Z.svg.png#Öffnungszeiten:*#*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.#Montag: 09:00 – 11:30#Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 17:30#Mittwoch:#Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:30#Freitag: 09:00 – 11:30

    Höhe
    334 m ü. NHN

    Fläche
    65,62 km2

    Einwohner
    20.381 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    311 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    8412

    Vorwahl
    03761

    KFZ Kennzeichen
    Z, GC, HOT, WDA

    Gemeindeschlüssel
    14 5 24 300

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Werdau

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Werdau.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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