Standesamt Werdau
Anschrift
Standesamt Werdau
Markt 10-18
08412 Werdau
Mail: stadtverwaltung@werdau.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 09:00 – 11:30
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 17:30
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:30
Freitag: 09:00 – 11:30
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Werdau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 37 61) 59 42 21
E-Mail: stadtverwaltung@werdau.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Werdau.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Werdau
Definition
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Amt in Werdau einleiten und die dafür wichtigen Anträge und Urkunden holen. Prinzipiell sollten Sie selbst bei der Behörde in Werdau vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er die andere Person in geschriebener Form zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Werdau antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.
Welches Amt für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung registrieren wollen.
Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für das Recht der Trauung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Sollte dem so sein ist eine Ehe untersagt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.
Kommen Sie von einem anderen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Ehewilligen feststellen und einen endgültigen Tag für die Vermählung fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen relevant sein! Ihr Trauamt in Werdau berät Sie gerne.
Fristen
Kosten
Die Kosten für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Werdau
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Große Kreisstadt Werdau###Werdau#Werdau#Markt 10-18#08412#Werdau#https://de.wikipedia.org/wiki/Werdau#Sachsen###Zwickau#334 m ü. NHN#65,62 km2#20.381 (31. Dez. 2021)#311 Einwohner je km2#8412#03761#Z, GC, HOT, WDA#14 5 24 300#www.werdau.de#stadtverwaltung@werdau.de##Telefon:#(0 37 61) 59 42 21#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/4/42/Werdau_in_Z.svg/300px-Werdau_in_Z.svg.png#Öffnungszeiten:*#*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.#Montag: 09:00 – 11:30#Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 17:30#Mittwoch:#Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:30#Freitag: 09:00 – 11:30
Höhe
334 m ü. NHN
Fläche
65,62 km2
Einwohner
20.381 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
311 Einwohner je km2
Postleitzahl
8412
Vorwahl
03761
KFZ Kennzeichen
Z, GC, HOT, WDA
Gemeindeschlüssel
14 5 24 300
Landesportal Sachsen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Werdau
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Stadtgeschichte
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