Standesamt Ehrenfriedersdorf

Anschrift

Standesamt Ehrenfriedersdorf
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf


Mail:
isonntag@stadt-ehrenfriedersdorf.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ehrenfriedersdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 73 41) 45 26
E-Mail: isonntag@stadt-ehrenfriedersdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ehrenfriedersdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Ehrenfriedersdorf

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine bewiesene, zumeist rechtens zulässige, gefestigte Kennzeichung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Trauung beim Standesamt Ehrenfriedersdorf einleiten und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. holen. Prinzipiell sollten Sie selber im Ehrenfriedersdorf vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet den anderen schriftlich bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Einschreibung der Eheschließung wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Hochzeitswilligen bei der Behörde in Ehrenfriedersdorf. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu befähigen, die Ehevereinigung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Ehrenfriedersdorf angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinbart werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Hochzeit augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen fixen Termin die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Urkunden vorzubringen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Papier anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original abgegeben werden, Replikate reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können weitere Papiere wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Ehrenfriedersdorf stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Ehrenfriedersdorf zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Ehrenfriedersdorf

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
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    Höhe
    530 m ü. NHN

    Fläche
    15,89 km2

    Einwohner
    4550 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    286 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    9427

    Vorwahl
    37341

    KFZ Kennzeichen
    ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP

    Gemeindeschlüssel
    14 5 21 160

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Ehrenfriedersdorf

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Ehrenfriedersdorf.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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