Standesamt Grimma

Anschrift

Standesamt Grimma
Markt 16/17
04668 Grimma


Mail:
standesamt@grimma.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 16:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Grimma vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 34 37) 9 85 82 65
E-Mail: standesamt@grimma.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Grimma.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Grimma

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine anerkannte, überwiegend rechtlich zulässige, gefestigte Erklärung einer Verbindung gemeinsamer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Trauung beim Standesamt Grimma aufnehmen und die hierfür relevanten Papiere beziehen. Prinzipiell müssen Sie selbst bei der Behörde in Grimma auftauchen. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist es ihm gestattet die andere Person durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Grimma antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen die Ehewilligen beim verantworlichen Amt in Grimma. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner in geschriebener Form beauftragen, die Ehevereinigung anzukündigen. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten in Grimma angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland getrennt, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Abweichungen binden nur, wenn die Ehe im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, pünktlich den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weitere Papiere organisiert werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit beschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Eheschließenden eruieren und einen fixen Zeitpunkt für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Belege vorzuzeigen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen wichtig sein! Ihr Standesamt in Grimma beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Grimma schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Einholung der zwingenden Papiere etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Grimma

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Große Kreisstadt Grimma###Grimma#Grimma#Markt 16/17#04668#Grimma#https://de.wikipedia.org/wiki/Grimma#Sachsen###Leipzig#128 m ü. NHN#218,23 km2#28.054 (31. Dez. 2021)#129 Einwohner je km2#4668##L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR#14 7 29 160#www.grimma.de#standesamt@grimma.de##Telefon:#(0 34 37) 9 85 82 65#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/8/8e/Grimma_in_L.svg/300px-Grimma_in_L.svg.png#Öffnungszeiten:*#*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.#Montag: 09:00 – 12:00#Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00#Mittwoch:#Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 16:00#Freitag: 09:00 – 12:00

    Höhe
    128 m ü. NHN

    Fläche
    218,23 km2

    Einwohner
    28.054 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    129 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    4668

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR

    Gemeindeschlüssel
    14 7 29 160

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Grimma

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    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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