Standesamt Wolkenstein

Anschrift

Standesamt Wolkenstein
Markt 13
09429 Wolkenstein


Mail:
standesamt@stadt-wolkenstein.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wolkenstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 73 69) 1 31 19
E-Mail: standesamt@stadt-wolkenstein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wolkenstein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Wolkenstein

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine erklärte, weitgehend juristisch zugestandene, festgemachte Bestätigung einer Vereinigung zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Vermählung bei der Behörde in Wolkenstein einleiten und die hierbei relevanten Nachweise. holen. Unbedingt sollten Sie direkt im Wolkenstein auftreten. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann er dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Wolkenstein sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Trauung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Bericht der Behörde. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Verlobten beim für Sie zuständigen Amt in Wolkenstein. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Verehelichung anzumelden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Wolkenstein angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Diskrepanzen binden nur, wenn der Ehebund im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zu empfehlen, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Nachweise erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Trauung eingetragen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Hochzeit untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Eheerlaubnis die Ehewilligen ausmachen und einen konkreten Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Schreiben darzulegen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen können andere Belege wichtig sein! Ihr Amt in Wolkenstein ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Wolkenstein zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Wolkenstein

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Wolkenstein###Wolkenstein#Wolkenstein#Markt 13#09429#Wolkenstein#https://de.wikipedia.org/wiki/Wolkenstein_(Erzgebirge)#Sachsen###Erzgebirgskreis#553 m ü. NHN#30,51 km2#3879 (31. Dez. 2021)#127 Einwohner je km2#9429#37369#ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP#14 5 21 670#www.stadt-wolkenstein.de#standesamt@stadt-wolkenstein.de#Wolfram Liebing (parteilos)#Telefon:#(03 73 69) 1 31 19#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/6/6c/Wolkenstein_in_ERZ.png#######

    Höhe
    553 m ü. NHN

    Fläche
    30,51 km2

    Einwohner
    3879 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    127 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    9429

    Vorwahl
    37369

    KFZ Kennzeichen
    ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP

    Gemeindeschlüssel
    14 5 21 670

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Wolkenstein

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    Stadtgeschichte

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