Standesamt Sebnitz

Anschrift

Standesamt Sebnitz
Kirchstr. 5
01855 Sebnitz


Mail:
susann.bleschke@stadtverwaltung-sebnitz.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 17:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sebnitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 59 71) 8 42 70
E-Mail: susann.bleschke@stadtverwaltung-sebnitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sebnitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Sebnitz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind gesetzliche Dokumente, die den Bestätigung über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Sebnitz geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Sebnitz beantragen.

Hier einige mehrere allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Regel erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, hingegen dürfen auch die Mütter und Väter selbst die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Amt Sebnitz die Geburtsurkunde aus. Es existieren diverse Sorten der Geburtsurkunden, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht für unterschiedliche administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Urkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Sebnitz einen Ersatz ersuchen. Für diesen Zweck werden normalerweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Sebnitz

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine dokumentierte, gewöhnlich legitim zugestandene, verankerte Form einer Verbindung zweier Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Trauung beim Amt in Sebnitz anmelden und die hierbei notwendigen Papiere besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie selber im Sebnitz antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht in Sebnitz sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss dazu einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen unerlässlich sein! Das Trauamt in Sebnitz berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Sebnitz zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Sebnitz

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Höhe
379 m ü. NHN

Fläche
88,23 km2

Einwohner
9248 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
105 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
PIR, DW, FTL, SEB

Gemeindeschlüssel
14 6 28 360

Landesportal

Landesportal
Sachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

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Sebnitz

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