Standesamt Sebnitz

Anschrift

Standesamt Sebnitz
Kirchstr. 5
01855 Sebnitz


Mail:
susann.bleschke@stadtverwaltung-sebnitz.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 17:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sebnitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 59 71) 8 42 70
E-Mail: susann.bleschke@stadtverwaltung-sebnitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sebnitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Sebnitz

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine erklärte, vorwiegend gesetzlich zulässige, gefestigte Grundlage eines Beisammenseins von zwei Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Heirat beim Standesamt Sebnitz erklären und die hierbei relevanten Unterlagen zu beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell im Sebnitz auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser den anderen schriftlich zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Sebnitz antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dazu viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Heirat bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen in geschriebener Form dazu befähigen, die Verehelichung anzukündigen. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten in Sebnitz angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung gestatten.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden eruieren und einen endgültigen Termin für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Unterlagen darzulegen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen notwendig sein! Das Standesamt in Sebnitz stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Sebnitz schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Sebnitz

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Große Kreisstadt Sebnitz###Sebnitz#Sebnitz#Kirchstr. 5#01855#Sebnitz#https://de.wikipedia.org/wiki/Sebnitz#Sachsen###Sächsische Schweiz-Osterzgebirge#379 m ü. NHN#88,23 km2#9248 (31. Dez. 2021)#105 Einwohner je km2###PIR, DW, FTL, SEB#14 6 28 360#www.sebnitz.de#susann.bleschke@stadtverwaltung-sebnitz.de##Telefon:#(03 59 71) 8 42 70#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/0d/Sebnitz_in_PIR.svg/300px-Sebnitz_in_PIR.svg.png#Öffnungszeiten:*#*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.#Montag: 09:00 – 12:00#Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00#Mittwoch:#Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 17:00#Freitag: 09:00 – 12:00

    Höhe
    379 m ü. NHN

    Fläche
    88,23 km2

    Einwohner
    9248 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    105 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    PIR, DW, FTL, SEB

    Gemeindeschlüssel
    14 6 28 360

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Sebnitz

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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