Standesamt Sebnitz
Anschrift
Standesamt Sebnitz
Kirchstr. 5
01855 Sebnitz
Mail: susann.bleschke@stadtverwaltung-sebnitz.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 17:00
Freitag: 09:00 – 12:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sebnitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 59 71) 8 42 70
E-Mail: susann.bleschke@stadtverwaltung-sebnitz.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sebnitz.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Sebnitz
Definition
Beschreibung
Die Personen sind gehalten die Heirat beim Standesamt Sebnitz erklären und die hierbei relevanten Unterlagen zu beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell im Sebnitz auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser den anderen schriftlich zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Sebnitz antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Trauung durchführen wollen.
Die Anmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dazu viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Heirat bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Beide Partner müssen volljährig sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Ehe unmöglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung gestatten.
Sind Sie von einem auswärtigen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden eruieren und einen endgültigen Termin für die Vermählung vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Fällen notwendig sein! Das Standesamt in Sebnitz stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Sebnitz
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Große Kreisstadt Sebnitz###Sebnitz#Sebnitz#Kirchstr. 5#01855#Sebnitz#https://de.wikipedia.org/wiki/Sebnitz#Sachsen###Sächsische Schweiz-Osterzgebirge#379 m ü. NHN#88,23 km2#9248 (31. Dez. 2021)#105 Einwohner je km2###PIR, DW, FTL, SEB#14 6 28 360#www.sebnitz.de#susann.bleschke@stadtverwaltung-sebnitz.de##Telefon:#(03 59 71) 8 42 70#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/0d/Sebnitz_in_PIR.svg/300px-Sebnitz_in_PIR.svg.png#Öffnungszeiten:*#*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.#Montag: 09:00 – 12:00#Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00#Mittwoch:#Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 17:00#Freitag: 09:00 – 12:00
Höhe
379 m ü. NHN
Fläche
88,23 km2
Einwohner
9248 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
105 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
PIR, DW, FTL, SEB
Gemeindeschlüssel
14 6 28 360
Landesportal Sachsen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Sebnitz
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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