Standesamt Oppach

Anschrift

Standesamt Oppach
August-Bebel-Straße 32
02736 Oppach


Mail:
standesamt@oppach.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oppach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oppach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oppach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oppach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Oppach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Oppach geboren sind.

Hier sind mehrere Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Normalerweise tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch können auch die Eltern eigenständig ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert die Behörde in Oppach das Dokument aus. Es bieten sich verschiedenartige Sorten der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient wie offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt für unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person beim Standesamt Oppach eine Ersatzurkunde anfordern. Zu diesem Zweck werden normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oppach

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine erklärte, meistenteils gerecht statthafte, verankerte Form einer Beziehung gemeinsamer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Standesamt Oppach erklären und die dazu notwendigen Papiere erhalten. Prinzipiell müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Oppach antreten. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, den anderen in geschriebener Form ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss deswegen mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Das Standesamt in Oppach informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Oppach zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der benötigten Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.