Standesamt Frankenberg/Sa.

Anschrift

Standesamt Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.


Mail:
standesamt@frankenberg-sachsen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frankenberg/Sa. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 72 06) 64 12 24
E-Mail: standesamt@frankenberg-sachsen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frankenberg/Sa..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Frankenberg/Sa.

Definition

Eine Ehe benennt eine bewiesene, meistenteils rechtlich erlaubte, gefestigte Form einer Vereinigung beider Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Heirat beim Standesamt in Frankenberg/Sa. aufnehmen und die dazu wichtigen Unterlagen zu beziehen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell bei der Behörde in Frankenberg/Sa. antreten. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit die Behörde prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Anmeldung der Heirat bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen des Paares beim verantworlichen Amt in Frankenberg/Sa.. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in geschriebener Form bemächtigen, die Verehelichung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Frankenberg/Sa. angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Informationen beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem die Vermählung eingetragen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis die Heiratswilligen eruieren und einen endgültigen Tag für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Unterlagen vorzuzeigen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Fotokopien reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In gesonderten Fällen erforderlich sein! Ihr Trauamt in Frankenberg/Sa. stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Aufbringung der zwingenden Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Frankenberg/Sa.

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Frankenberg/Sa.###Frankenberg/Sa.#Frankenberg-Sa#Markt 15#09669#Frankenberg/Sa.#https://de.wikipedia.org/wiki/Frankenberg/Sa.#Sachsen###Mittelsachsen#262 m ü. NHN#65,62 km2#13.724 (31. Dez. 2021)#209 Einwohner je km2#9669#37206#FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL#14 5 22 150#www.frankenberg-sachsen.de#standesamt@frankenberg-sachsen.de#Thomas Firmenich (parteilos)#Telefon:#(03 72 06) 64 12 24#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/7/74/Frankenberg-Sa._in_FG.png#######

    Höhe
    262 m ü. NHN

    Fläche
    65,62 km2

    Einwohner
    13.724 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    209 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    9669

    Vorwahl
    37206

    KFZ Kennzeichen
    FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL

    Gemeindeschlüssel
    14 5 22 150

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Frankenberg/Sa.

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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