Standesamt Frankenberg/Sa.

Anschrift

Standesamt Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.


Mail:
standesamt@frankenberg-sachsen.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frankenberg/Sa. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 72 06) 64 12 24
E-Mail: standesamt@frankenberg-sachsen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frankenberg/Sa..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Frankenberg/Sa.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erteilt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Frankenberg/Sa. geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Frankenberg/Sa. beantragen.

Hier einige mehrere allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch können auch die Eltern persönlich ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Frankenberg/Sa. die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Typen der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt für mannigfaltige administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sofern das Dokument verschwindet oder beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Frankenberg/Sa. eine neue Urkunde anfordern. Dafür werden meistens persönliche Angaben sowie ein Ausweis, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Frankenberg/Sa.

Definition

Eine Hochzeit benennt eine begründete, weitgehend rechtens statthafte, untermauerte Bestätigung eines Verbunds zweier zusammengehörender Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Frankenberg/Sa. einleiten und die hierfür relevanten Dokumente erhalten. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Frankenberg/Sa. vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt die andere Person durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht in Frankenberg/Sa. sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Heirat rechtskräftig. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente gefordert sein! Das Standesamt in Frankenberg/Sa. beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Frankenberg/Sa. zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der zwingenden Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Frankenberg/Sa.

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Mittelsachsen

Höhe
262 m ü. NHN

Fläche
65,62 km2

Einwohner
13.724 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
209 Einwohner je km2

Postleitzahl
9669

Vorwahl
37206

KFZ Kennzeichen
FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL

Gemeindeschlüssel
14 5 22 150

Landesportal

Landesportal
Sachsen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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