Standesamt Frankenberg/Sa.
Anschrift
Standesamt Frankenberg/Sa.
Markt 15
09669 Frankenberg/Sa.
Mail: standesamt@frankenberg-sachsen.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frankenberg/Sa. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 72 06) 64 12 24
E-Mail: standesamt@frankenberg-sachsen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frankenberg/Sa..
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Frankenberg/Sa.
Definition
Beschreibung
Die Verlobten können die Heirat beim Standesamt in Frankenberg/Sa. aufnehmen und die dazu wichtigen Unterlagen zu beziehen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell bei der Behörde in Frankenberg/Sa. antreten. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.
Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit die Behörde prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Anmeldung der Heirat bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Ehe unmöglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.
Sind Sie von einem auswärtigen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis die Heiratswilligen eruieren und einen endgültigen Tag für die Eheschließung festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Fotokopien reichen nicht aus !
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In gesonderten Fällen erforderlich sein! Ihr Trauamt in Frankenberg/Sa. stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Frankenberg/Sa.
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Stadt Frankenberg/Sa.###Frankenberg/Sa.#Frankenberg-Sa#Markt 15#09669#Frankenberg/Sa.#https://de.wikipedia.org/wiki/Frankenberg/Sa.#Sachsen###Mittelsachsen#262 m ü. NHN#65,62 km2#13.724 (31. Dez. 2021)#209 Einwohner je km2#9669#37206#FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL#14 5 22 150#www.frankenberg-sachsen.de#standesamt@frankenberg-sachsen.de#Thomas Firmenich (parteilos)#Telefon:#(03 72 06) 64 12 24#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/7/74/Frankenberg-Sa._in_FG.png#######
Höhe
262 m ü. NHN
Fläche
65,62 km2
Einwohner
13.724 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
209 Einwohner je km2
Postleitzahl
9669
Vorwahl
37206
KFZ Kennzeichen
FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL
Gemeindeschlüssel
14 5 22 150
Landesportal Sachsen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Frankenberg/Sa.
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Stadtgeschichte
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