Standesamt Waldheim

Anschrift

Standesamt Waldheim
Niedermarkt 1
04736 Waldheim


Mail:
brigitte.voss@stadt-waldheim.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Waldheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 43 27) 5 72 39
E-Mail: brigitte.voss@stadt-waldheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Waldheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Waldheim

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine behördliche, weitgehend legitim zugestandene, gefestigte Form eines Verbunds von paarigen Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Trauung bei der Behörde in Waldheim erklären und die dazu erforderlichen Papiere beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie direkt beim Amt in Waldheim auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht in Waldheim sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Hochzeit amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Verlobten bei Ihrem zuständigen Standesamt in Waldheim . Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen in geschriebener Form dazu ernennen, die Trauung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Waldheim gemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Ausnahmen gelten nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zu empfehlen, zeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und teilweise weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Hochzeit untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen fixen Termin für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Papiere vorzulegen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Fotokopien sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben gefordert sein! Das Standesamt in Waldheim stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Waldheim schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Waldheim

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
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    Höhe
    266 m ü. NHN

    Fläche
    41,71 km2

    Einwohner
    8932 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    214 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    4736

    Vorwahl
    34327

    KFZ Kennzeichen
    FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL

    Gemeindeschlüssel
    14 5 22 570

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    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Waldheim

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    Stadtgeschichte

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