Standesamt Lichtenstein/Sa.

Anschrift

Standesamt Lichtenstein/Sa.
Badergasse 17
09350 Lichtenstein/Sa.


Mail:
standesamt@lichtenstein-sachsen.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lichtenstein/Sa. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 72 04) 6 11 64
E-Mail: standesamt@lichtenstein-sachsen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lichtenstein/Sa..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lichtenstein/Sa.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Lichtenstein/Sa. geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Lichtenstein/Sa. beantragen.

Hier einige zahlreiche allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Praxis besorgt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz können ebenso die Eltern selbst ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Standesamt Lichtenstein/Sa. die Urkunde aus. Es gibt mannigfaltige Sorten von Geburtsdokumenten, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird benötigt für diverse bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sofern das Dokument verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Lichtenstein/Sa. einen Ersatz bitten. Hierfür werden meistens persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lichtenstein/Sa.

Definition

Eine Ehe definiert eine erklärte, meistenteils juristisch legale, festgemachte Form eines Beisammenseins von zwei Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Trauung beim Amt in Lichtenstein/Sa. einleiten und die zu diesem Zweck wichtigen Anträge und Urkunden erhalten. Generell sollten Sie eigenhändig im Lichtenstein/Sa. vorsprechen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht in Lichtenstein/Sa. sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird dafür eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Replikate können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen gefordert sein! Ihr Standesamt in Lichtenstein/Sa. klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Lichtenstein/Sa.

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Zwickau

Höhe
336 m ü. NHN

Fläche
15,47 km2

Einwohner
10.975 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
709 Einwohner je km2

Postleitzahl
9350

Vorwahl
37204

KFZ Kennzeichen
Z, GC, HOT, WDA

Gemeindeschlüssel
14 5 24 160

Landesportal

Landesportal
Sachsen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Lichtenstein/Sa.

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