Standesamt Lichtenstein/Sa.

Anschrift

Standesamt Lichtenstein/Sa.
Badergasse 17
09350 Lichtenstein/Sa.


Mail:
standesamt@lichtenstein-sachsen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lichtenstein/Sa. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 72 04) 6 11 64
E-Mail: standesamt@lichtenstein-sachsen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lichtenstein/Sa..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lichtenstein/Sa.

Definition

Eine Heirat definiert eine dokumentierte, zumeist gerecht zulässige, festgemachte Bestätigung eines Beisammenseins zweier Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Verehelichung beim Standesamt Lichtenstein/Sa. erklären und die zu diesem Zweck unerlässlichen Unterlagen zu beziehen. Unbedingt sollten Sie persönlich beim Amt in Lichtenstein/Sa. vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt seinen Partner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Verehelichung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen des Paares bei der Behörde in Lichtenstein/Sa.. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht beauftragen, die Ehevereinigung anzumelden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter in Lichtenstein/Sa. angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, getrennt, so beachtet man: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Diskrepanzen binden nur, wenn die Ehe im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Amt die Eheerlaubnis die Ehewilligen ausmachen und einen Termin für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind zu überreichen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Fotokopien sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können andere Unterlagen notwendig sein! Ihr Amt in Lichtenstein/Sa. stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Lichtenstein/Sa. zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Feststellung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Lichtenstein/Sa.

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Lichtenstein/Sa.###Lichtenstein/Sa.#Lichtenstein-Sa#Badergasse 17#09350#Lichtenstein/Sa.#https://de.wikipedia.org/wiki/Lichtenstein/Sa.#Sachsen###Zwickau#336 m ü. NHN#15,47 km2#10.975 (31. Dez. 2021)#709 Einwohner je km2#9350#37204#Z, GC, HOT, WDA#14 5 24 160#www.lichtenstein-sachsen.de#standesamt@lichtenstein-sachsen.de#Thomas Nordheim (Freie Wähler)#Telefon:#(03 72 04) 6 11 64#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/1/1f/Lichtenstein-Sa._in_Z.svg/300px-Lichtenstein-Sa._in_Z.svg.png#######

    Höhe
    336 m ü. NHN

    Fläche
    15,47 km2

    Einwohner
    10.975 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    709 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    9350

    Vorwahl
    37204

    KFZ Kennzeichen
    Z, GC, HOT, WDA

    Gemeindeschlüssel
    14 5 24 160

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Lichtenstein/Sa.

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