Standesamt Bautzen

Anschrift

Standesamt Bautzen
Innere Lauenstraße 1
02625 Bautzen


Mail:
standesamt@bautzen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bautzen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 35 91) 53 43 30
E-Mail: standesamt@bautzen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bautzen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bautzen

Definition

Eine Heirat definiert eine amtliche, meistenteils juristisch zulässige, gesicherte Kennzeichung eines Beisammenseins mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Verehelichung beim Standesamt in Bautzen erklären und die dafür notwendigen Nachweise. beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell bei der Behörde in Bautzen vorsprechen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte wird deswegen einige Fragen an das Paar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Aufnahme der Trauung amtlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Eheschließenden beim verantwortlichen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er seinen Partner in geschriebener Form dazu ernennen, die Ehenschließung voranzumelden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Bautzen angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Diskrepanzen sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis eigegangen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Trauung nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis die Ehewilligen festmachen und einen fixen Tag für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Nachweise einzureichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können andere Unterlagen notwendig sein! Das Stadtbüro in Bautzen berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Einholung der zwingenden Unterlagen zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Bautzen

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Große Kreisstadt Bautzen###Bautzen#Bautzen#Innere Lauenstraße 1#02625#Bautzen#https://de.wikipedia.org/wiki/Bautzen#Sachsen###Bautzen#204 m ü. NHN#66,67 km2#37.838 (31. Dez. 2021)#568 Einwohner je km2#2625##BZ, BIW, HY, KM#14 6 25 020#www.bautzen.de#standesamt@bautzen.de##Telefon:#(0 35 91) 53 43 30#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/8/81/Bautzen_in_BZ.svg/300px-Bautzen_in_BZ.svg.png#######

    Höhe
    204 m ü. NHN

    Fläche
    66,67 km2

    Einwohner
    37.838 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    568 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    2625

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    BZ, BIW, HY, KM

    Gemeindeschlüssel
    14 6 25 020

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    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bautzen

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    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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