Standesamt Ebersbach-Neugersdorf
Anschrift
Standesamt Ebersbach-Neugersdorf
Reichsstraße 1
02730 Ebersbach-Neugersdorf
Mail: standesamt@ebersbach-neugersdorf.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ebersbach-Neugersdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@ebersbach-neugersdorf.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ebersbach-Neugersdorf.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Ebersbach-Neugersdorf
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen können die Eheschließung beim Standesamt in Ebersbach-Neugersdorf anmelden und die zu diesem Zweck unerlässlichen Papiere besorgen. Generell sollten Sie direkt beim Amt in Ebersbach-Neugersdorf vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann er seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht in Ebersbach-Neugersdorf sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.
Die Voranmeldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Eintragung der Verehelichung verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?
In diesen Fällen ist eine Ehe nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.
Kommen Sie aus dem Ausland?
Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.
Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen fixen Termin für die Eheschließung festmachen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Replikate reichen nicht aus !
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Das Standesamt in Ebersbach-Neugersdorf informiert Sie gerne!
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Ebersbach-Neugersdorf
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Stadt Ebersbach-Neugersdorf###Ebersbach-Neugersdorf#Ebersbach-Neugersdorf#Reichsstraße 1#02730#Ebersbach-Neugersdorf#https://de.wikipedia.org/wiki/Ebersbach-Neugersdorf#Sachsen###Görlitz#430 m ü. NHN#20,45 km2#11.526 (31. Dez. 2021)#564 Einwohner je km2##03586#GR, LÖB, NOL, NY, WSW, ZI#14 6 26 085#ebersbach-neugersdorf.de#standesamt@ebersbach-neugersdorf.de####//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/b7/Ebersbach-Neugersdorf_in_GR.svg/300px-Ebersbach-Neugersdorf_in_GR.svg.png#######
Höhe
430 m ü. NHN
Fläche
20,45 km2
Einwohner
11.526 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
564 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
03586
KFZ Kennzeichen
GR, LÖB, NOL, NY, WSW, ZI
Gemeindeschlüssel
14 6 26 085
Landesportal Sachsen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Ebersbach-Neugersdorf
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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