Standesamt Ebersbach-Neugersdorf

Anschrift

Standesamt Ebersbach-Neugersdorf
Reichsstraße 1
02730 Ebersbach-Neugersdorf


Mail:
standesamt@ebersbach-neugersdorf.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ebersbach-Neugersdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ebersbach-neugersdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ebersbach-Neugersdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Ebersbach-Neugersdorf

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine begründete, zumeist gerecht erlaubte, verankerte Form einer Vereinigung beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Eheschließung beim Standesamt in Ebersbach-Neugersdorf anmelden und die zu diesem Zweck unerlässlichen Papiere besorgen. Generell sollten Sie direkt beim Amt in Ebersbach-Neugersdorf vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann er seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht in Ebersbach-Neugersdorf sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Eintragung der Verehelichung verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Heiratswilligen beim Heiratsamt Ebersbach-Neugersdorf. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu befähigen, die Ehevereinigung zu registrieren. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Ebersbach-Neugersdorf angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland separiert, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Diskrepanzen sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen fixen Termin für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Unterlagen zu überreichen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Replikate reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Das Standesamt in Ebersbach-Neugersdorf informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Ebersbach-Neugersdorf zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der zwingenden Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Ebersbach-Neugersdorf

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Ebersbach-Neugersdorf###Ebersbach-Neugersdorf#Ebersbach-Neugersdorf#Reichsstraße 1#02730#Ebersbach-Neugersdorf#https://de.wikipedia.org/wiki/Ebersbach-Neugersdorf#Sachsen###Görlitz#430 m ü. NHN#20,45 km2#11.526 (31. Dez. 2021)#564 Einwohner je km2##03586#GR, LÖB, NOL, NY, WSW, ZI#14 6 26 085#ebersbach-neugersdorf.de#standesamt@ebersbach-neugersdorf.de####//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/b/b7/Ebersbach-Neugersdorf_in_GR.svg/300px-Ebersbach-Neugersdorf_in_GR.svg.png#######

    Höhe
    430 m ü. NHN

    Fläche
    20,45 km2

    Einwohner
    11.526 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    564 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    03586

    KFZ Kennzeichen
    GR, LÖB, NOL, NY, WSW, ZI

    Gemeindeschlüssel
    14 6 26 085

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Ebersbach-Neugersdorf

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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