Standesamt Ebersbach-Neugersdorf
Anschrift
Standesamt Ebersbach-Neugersdorf
Reichsstraße 1
02730 Ebersbach-Neugersdorf
Mail: standesamt@ebersbach-neugersdorf.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ebersbach-Neugersdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@ebersbach-neugersdorf.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ebersbach-Neugersdorf.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Ebersbach-Neugersdorf
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Ebersbach-Neugersdorf geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Ebersbach-Neugersdorf eine Geburtsurkunde beantragen.
Hier einige mehrere allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
Hierzulande müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. In der Praxis übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, dennoch dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt einreichen.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert die Behörde in Ebersbach-Neugersdorf die Urkunde aus. Es sind vorhanden diverse Arten der Geburtsnachweisen, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.
Gebrauch
Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird gebraucht für unterschiedliche bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.
Ersatzbeschaffung
Sofern das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Ebersbach-Neugersdorf einen Ersatz anfordern. Dafür werden üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Ebersbach-Neugersdorf
Definition
Eine Verehelichung verdeutlicht eine erklärte, weitgehend zulässig rechtmäßige, gefestigte Form einer Bindung von zwei Individuen.
Beschreibung
Die beiden Personen können die Trauung bei der Behörde in Ebersbach-Neugersdorf aufnehmen und die hierbei wichtigen Dokumente beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig beim Amt in Ebersbach-Neugersdorf vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt den anderen schriftlich zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Heirat aufnehmen wollen.
Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit die Behörde prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Heirat amtlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Abzüge gelten nicht!
Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente wichtig sein! Ihr Standesamt in Ebersbach-Neugersdorf klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Ebersbach-Neugersdorf zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen Zeit kosten kann.
Kosten
Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Ebersbach-Neugersdorf
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Görlitz
Höhe
430 m ü. NHN
Fläche
20,45 km2
Einwohner
11.526 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
564 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
03586
KFZ Kennzeichen
GR, LÖB, NOL, NY, WSW, ZI
Gemeindeschlüssel
14 6 26 085
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