Standesamt Lommatzsch

Anschrift

Standesamt Lommatzsch
Am Markt 1
01623 Lommatzsch


Mail:
standesamt@lommatzsch.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lommatzsch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 52 41) 5 40 23
E-Mail: standesamt@lommatzsch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lommatzsch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lommatzsch

Definition

Eine Heirat definiert eine begründete, meistens zulässig zulässige, gefestigte Bestätigung eines Bündnisses beider Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Amt in Lommatzsch anmelden und die dafür wichtigen Anträge und Urkunden holen. Generell müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Lommatzsch auftreten. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, darf dieser den anderen durch eine Vollmacht zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht in Lommatzsch sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist erforderlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Heirat wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte eine Mitteilung der Behörde. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der bald Verheirateten beim zuständigen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner schriftlich dazu befähigen, die Verehelichung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Lommatzsch angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland geschieden, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Unterschiede gelten nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Trauung nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Eheschließenden ausmachen und einen Termin die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Materialien vorzubringen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original eingereicht werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können weitere Schreiben gewünscht sein! Ihr Amt in Lommatzsch berät Sie gerne.

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Lommatzsch zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Aufbringung der benötigten Papiere etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Lommatzsch

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Lommatzsch###Lommatzsch#Lommatzsch#Am Markt 1#01623#Lommatzsch#https://de.wikipedia.org/wiki/Lommatzsch#Sachsen###Meißen#168 m ü. NHN#66,63 km2#4788 (31. Dez. 2021)#72 Einwohner je km2#1623#35241#MEI, GRH, RG, RIE#14 6 27 130#www.lommatzsch.de#standesamt@lommatzsch.de##Telefon:#(03 52 41) 5 40 23#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/a/a5/Lommatzsch_in_MEI.svg/300px-Lommatzsch_in_MEI.svg.png#######

    Höhe
    168 m ü. NHN

    Fläche
    66,63 km2

    Einwohner
    4788 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    72 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    1623

    Vorwahl
    35241

    KFZ Kennzeichen
    MEI, GRH, RG, RIE

    Gemeindeschlüssel
    14 6 27 130

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    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Lommatzsch

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