Standesamt Treuen

Anschrift

Standesamt Treuen
Markt 7
08233 Treuen


Mail:
standesamt@treuen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Treuen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@treuen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Treuen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Treuen

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine behördliche, zumeist zulässig legale, belegte Basis einer Vereinigung mehrerer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Heirat beim Standesamt Treuen aufnehmen und die dazu unerlässlichen Papiere holen. Unbedingt müssen Sie selber beim Standesamt Treuen antreten. Ist einer der Zweien verhindert, kann er die andere Person schriftlich bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Treuen antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte kann dazu viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Heiratswilligen beim für Sie zuständigen Amt in Treuen. Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen schriftlich ermächtigen, die Trauung anzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Beauftragten in Treuen angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, geschieden, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Abweichungen binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen Tag die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Bescheinigungen zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können weitere Schreiben erforderlich sein! Das Hochzeitsamt in Treuen berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Treuen zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der notwendigen Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Treuen

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Treuen###Treuen#Treuen#Markt 7#08233#Treuen#https://de.wikipedia.org/wiki/Treuen#Sachsen###Vogtlandkreis#424 m ü. NHN#43,74 km2#7730 (31. Dez. 2021)#177 Einwohner je km2#8233#37468#V, AE, OVL, PL, RC#14 5 23 430#www.treuen.de#standesamt@treuen.de####//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/0d/Treuen_in_V.svg/300px-Treuen_in_V.svg.png#######

    Höhe
    424 m ü. NHN

    Fläche
    43,74 km2

    Einwohner
    7730 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    177 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    8233

    Vorwahl
    37468

    KFZ Kennzeichen
    V, AE, OVL, PL, RC

    Gemeindeschlüssel
    14 5 23 430

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Treuen

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Treuen.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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