Standesamt Hartmannsdorf (Sachsen)

Anschrift

Standesamt Hartmannsdorf (Sachsen)
Untere Hauptstr. 111
09232 Hartmannsdorf


Mail:
standesamt@hartmannsdorf.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hartmannsdorf (Sachsen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hartmannsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hartmannsdorf (Sachsen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hartmannsdorf (Sachsen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person geben. Solche Papiere enthalten signifikante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Hartmannsdorf (Sachsen)geboren wurden, beim Standesamt Hartmannsdorf (Sachsen) beantragt werden.

Im Folgenden sind verschiedene grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Gewöhnlich vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Standesamt Hartmannsdorf (Sachsen) die Urkunde aus. Es gibt mannigfaltige Formen von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Sie wird benötigt bei diverse Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte das Dokument verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Hartmannsdorf (Sachsen) eine Ersatzurkunde anfordern. Zu diesem Zweck werden gewöhnlich persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, ferner die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hartmannsdorf (Sachsen)

Definition

Eine Ehe benennt eine erklärte, meistenteils legitim geregelte, festgemachte Bestätigung eines Bündnisses beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Eheschließung beim Standesamt Hartmannsdorf (Sachsen) einleiten und die hierbei unerlässlichen Unterlagen zu beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Hartmannsdorf (Sachsen) auftauchen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, darf dieser seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen viele Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Kopien sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Dokumente gefordert sein! Das Stadtbüro in Hartmannsdorf (Sachsen) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Hartmannsdorf (Sachsen) schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.