Standesamt Neukirchen/Pleiße

Anschrift

Standesamt Neukirchen/Pleiße
Am Rathaus 10
34626 Neukirchen


Mail:
standesamt@neukirchen.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neukirchen/Pleiße vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neukirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neukirchen/Pleiße.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neukirchen/Pleiße

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Neukirchen/Pleiße geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Neukirchen/Pleiße eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind einige allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Normalerweise übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, trotzdem dürfen auch die Eltern eigenständig ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Amt Neukirchen/Pleiße die Geburtsurkunde aus. Es finden sich diverse Typen der Geburtsurkunden, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird benötigt bei diverse bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Nachbestellung

Falls einmal die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Neukirchen/Pleiße eine neue Urkunde ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neukirchen/Pleiße

Definition

Eine Hochzeit benennt eine bewiesene, zumeist zulässig zulässige, belegte Form eines Verbunds gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Verehelichung beim Standesamt Neukirchen/Pleiße anmelden und die hierfür notwendigen Unterlagen zu erhalten. Prinzipiell müssen Sie offiziell im Neukirchen/Pleiße auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht in Neukirchen/Pleiße sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Amt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte wird in Folge dessen einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Verehelichung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Replikate werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Das Trauamt in Neukirchen/Pleiße beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall existieren keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Neukirchen/Pleiße zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Neukirchen/Pleiße

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk
Kassel

Kreis
Schwalm-Eder-Kreis

Höhe
305 m ü. NHN

Fläche
66,25 km2

Einwohner
6906 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
104 Einwohner je km2

Postleitzahl
34626

Vorwahl
06694

KFZ Kennzeichen
HR, FZ, MEG, ZIG

Gemeindeschlüssel
06 6 34 017

Landesportal

Landesportal
Sachsen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Neukirchen/Pleiße

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Wegweiser:

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