Standesamt Wilkau-Haßlau

Anschrift

Standesamt Wilkau-Haßlau
Poststr. 1
08112 Wilkau-Haßlau


Mail:
standesamt@wilkau-hasslau.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 07:30 – 12:00 / 13:00 – 15:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wilkau-Haßlau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 75) 6 91 03 32
E-Mail: standesamt@wilkau-hasslau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wilkau-Haßlau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Wilkau-Haßlau

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine bewiesene, überwiegend rechtens zugestandene, gesicherte Erklärung einer Bindung mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Heirat beim Standesamt Wilkau-Haßlau erklären und die hierfür wichtigen Anträge und Urkunden beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig im Wilkau-Haßlau antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Heirat bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten des Paares beim Standesamt Wilkau-Haßlau. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner schriftlich ermächtigen, die Ehevereinigung zu registrieren. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Wilkau-Haßlau angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Unterschiede sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Trauung vereinbart werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen feststellen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Nachweise darzulegen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Abzüge reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen gewünscht sein! Ihr Standesamt in Wilkau-Haßlau beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Wilkau-Haßlau schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Wilkau-Haßlau

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Wilkau-Haßlau###Wilkau-Haßlau#Wilkau-Hasslau#Poststr. 1#08112#Wilkau-Haßlau#https://de.wikipedia.org/wiki/Wilkau-Ha%C3%9Flau#Sachsen###Zwickau#280 m ü. NHN#12,65 km2#9520 (31. Dez. 2021)#753 Einwohner je km2#8112##Z, GC, HOT, WDA#14 5 24 320#www.wilkau-hasslau.de#standesamt@wilkau-hasslau.de#Stefan Feustel (CDU)#Telefon:#(03 75) 6 91 03 32#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/8/80/Wilkau-Ha%C3%9Flau_in_Z.svg/300px-Wilkau-Ha%C3%9Flau_in_Z.svg.png#Öffnungszeiten:*#*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.#Montag: 07:30 – 12:00 / 13:00 – 15:00#Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00#Mittwoch:#Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00#Freitag: 09:00 – 12:00

    Höhe
    280 m ü. NHN

    Fläche
    12,65 km2

    Einwohner
    9520 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    753 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    8112

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    Z, GC, HOT, WDA

    Gemeindeschlüssel
    14 5 24 320

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Wilkau-Haßlau

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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