Standesamt Wilkau-Haßlau

Anschrift

Standesamt Wilkau-Haßlau
Poststr. 1
08112 Wilkau-Haßlau


Mail:
standesamt@wilkau-hasslau.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 07:30 – 12:00 / 13:00 – 15:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wilkau-Haßlau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 75) 6 91 03 32
E-Mail: standesamt@wilkau-hasslau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wilkau-Haßlau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wilkau-Haßlau

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Wilkau-Haßlaugeborene Personen beim Standesamt Wilkau-Haßlau zu beantragen.

Nachstehend sind zahlreiche Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Generell erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz können auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt die Behörde in Wilkau-Haßlau das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Versionen der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Sie wird benötigt bei unterschiedliche administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sofern die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Wilkau-Haßlau eine neue Urkunde ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wilkau-Haßlau

Definition

Eine Vermählung benennt eine begründete, meistenteils legitim erlaubte, gesicherte Basis einer Vereinigung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt in Wilkau-Haßlau anzeigen und die dafür unerlässlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig im Wilkau-Haßlau auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Eintragung der Heirat bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Das Standesamt in Wilkau-Haßlau beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Wilkau-Haßlau schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.