Standesamt Niederwürschnitz

Anschrift

Standesamt Niederwürschnitz
Obere Hauptstr. 26
09385 Lugau


Mail:
sta@stv.lugau.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Niederwürschnitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 72 95) 52 45
E-Mail: sta@stv.lugau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Niederwürschnitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Niederwürschnitz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Niederwürschnitz ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Niederwürschnitz geboren sind.

Anbei einige wenige Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Gewöhnlich verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert die Behörde in Niederwürschnitz die Urkunde aus. Es gibt mannigfaltige Arten von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht zu verschiedene Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls einmal die Urkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Niederwürschnitz eine neue Urkunde beantragen. Für diesen Zweck werden normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Niederwürschnitz

Definition

Eine Verehelichung bildet eine amtliche, gewöhnlich gerecht erlaubte, festgemachte Begründung einer Verbindung von zwei Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Heirat beim Standesamt Niederwürschnitz aufnehmen und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden holen. Generell sollten Sie offiziell im Niederwürschnitz vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Existieren abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss hierfür ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument der Behörde. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente vorliegen, Kopien gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise erforderlich sein! Das Standesamt in Niederwürschnitz klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Niederwürschnitz zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Niederwürschnitz

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Erzgebirgskreis

Höhe
400 m ü. NHN

Fläche
22,29 km2

Einwohner
7824 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
351 Einwohner je km2

Postleitzahl
9385

Vorwahl
37295

KFZ Kennzeichen
ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP

Gemeindeschlüssel
14 5 21 380

Landesportal

Landesportal
Sachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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