Standesamt Zwönitz

Anschrift

Standesamt Zwönitz
Markt 6
08297 Zwönitz


Mail:
verwaltung@zwoenitz.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Zwönitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 77 54) 35-0
E-Mail: verwaltung@zwoenitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Zwönitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Zwönitz

Definition

Eine Ehe bildet eine behördliche, vorwiegend legitim erlaubte, gesicherte Grundlage einer Beziehung gemeinsamer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Zwönitz einleiten und die dafür erforderlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst beim Standesamt Zwönitz auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt den anderen durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Zwönitz sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben vom Standesamt. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Verlobten bei der Behörde in Zwönitz. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Verehelichung voranzumelden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Amt in Zwönitz gemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, separiert, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Ausnahmen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und eventuell weitere Papiere erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe vereinbart werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Verlobten ausmachen und einen endgültigen Termin für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Nachweise vorzulegen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage können weitere Dokumente gefordert sein! Ihr Trauamt in Zwönitz ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Zwönitz zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Zwönitz

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Zwönitz###Zwönitz#Zwoenitz#Markt 6#08297#Zwönitz#https://de.wikipedia.org/wiki/Zw%C3%B6nitz#Sachsen###Erzgebirgskreis#550 m ü. NHN#64,24 km2#11.836 (31. Dez. 2021)#184 Einwohner je km2#8297#37754#ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP#14 5 21 710#www.zwoenitz.de#verwaltung@zwoenitz.de#Wolfgang Triebert (CDU)#Telefon:#(03 77 54) 35-0#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/0e/Zw%C3%B6nitz_in_ERZ.png#######

    Höhe
    550 m ü. NHN

    Fläche
    64,24 km2

    Einwohner
    11.836 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    184 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    8297

    Vorwahl
    37754

    KFZ Kennzeichen
    ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP

    Gemeindeschlüssel
    14 5 21 710

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    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Zwönitz

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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