Standesamt Brand-Erbisdorf
Anschrift
Standesamt Brand-Erbisdorf
Markt 1
09618 Brand-Erbisdorf
Mail: standesamt@brand-erbisdorf.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Brand-Erbisdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 73 22) 3 21 30
E-Mail: standesamt@brand-erbisdorf.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Brand-Erbisdorf.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Brand-Erbisdorf
Definition
Beschreibung
Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt in Brand-Erbisdorf aufnehmen und die hierbei unerlässlichen Unterlagen zu beschaffen. Generell müssen Sie direkt im Brand-Erbisdorf auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Brand-Erbisdorf sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welches Stadtbüro für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.
Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sind Sie in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.
Sind Sie von einem auswärtigen Land?
Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen im Original vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Fällen gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Brand-Erbisdorf berät Sie gerne.
Fristen
Kosten
Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Brand-Erbisdorf
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Große Kreisstadt Brand-Erbisdorf###Brand-Erbisdorf#Brand-Erbisdorf#Markt 1#09618#Brand-Erbisdorf#https://de.wikipedia.org/wiki/Brand-Erbisdorf#Sachsen###Mittelsachsen#460 m ü. NHN#46,33 km2#9059 (31. Dez. 2021)#196 Einwohner je km2#9618##FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL#14 5 22 050#www.brand-erbisdorf.de#standesamt@brand-erbisdorf.de##Telefon:#(03 73 22) 3 21 30#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/03/Brand-Erbisdorf_in_FG.png#######
Höhe
460 m ü. NHN
Fläche
46,33 km2
Einwohner
9059 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
196 Einwohner je km2
Postleitzahl
9618
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL
Gemeindeschlüssel
14 5 22 050
Landesportal Sachsen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Brand-Erbisdorf
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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