Standesamt Brand-Erbisdorf

Anschrift

Standesamt Brand-Erbisdorf
Markt 1
09618 Brand-Erbisdorf


Mail:
standesamt@brand-erbisdorf.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Brand-Erbisdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 73 22) 3 21 30
E-Mail: standesamt@brand-erbisdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Brand-Erbisdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Brand-Erbisdorf

Definition

Eine Heirat beschreibt eine amtliche, vorwiegend legitim geregelte, festgemachte Begründung einer Beziehung zweier zusammengehörender Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt in Brand-Erbisdorf aufnehmen und die hierbei unerlässlichen Unterlagen zu beschaffen. Generell müssen Sie direkt im Brand-Erbisdorf auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Brand-Erbisdorf sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Heiratswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Brand-Erbisdorf . Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner schriftlich dazu ernennen, die Trauung anzumelden. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten in Brand-Erbisdorf angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, geschieden, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Ehebündnis geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Unterlagen darzulegen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Brand-Erbisdorf berät Sie gerne.

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der zwingenden Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Brand-Erbisdorf

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Große Kreisstadt Brand-Erbisdorf###Brand-Erbisdorf#Brand-Erbisdorf#Markt 1#09618#Brand-Erbisdorf#https://de.wikipedia.org/wiki/Brand-Erbisdorf#Sachsen###Mittelsachsen#460 m ü. NHN#46,33 km2#9059 (31. Dez. 2021)#196 Einwohner je km2#9618##FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL#14 5 22 050#www.brand-erbisdorf.de#standesamt@brand-erbisdorf.de##Telefon:#(03 73 22) 3 21 30#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/03/Brand-Erbisdorf_in_FG.png#######

    Höhe
    460 m ü. NHN

    Fläche
    46,33 km2

    Einwohner
    9059 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    196 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    9618

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL

    Gemeindeschlüssel
    14 5 22 050

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    Landesportal Sachsen

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    Brand-Erbisdorf

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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