Standesamt Leubsdorf (Sachsen)

Anschrift

Standesamt Leubsdorf (Sachsen)
Marbacher Straße 2
09573 Leubsdorf


Mail:
standesamt@leubsdorf.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Leubsdorf (Sachsen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@leubsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Leubsdorf (Sachsen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Leubsdorf (Sachsen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten signifikante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Leubsdorf (Sachsen) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Leubsdorf (Sachsen) beantragen.

Anbei zahlreiche Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Üblicherweise verrichtet die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch können auch die Eltern eigenständig die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Standesamtsbüro Leubsdorf (Sachsen) das Dokument aus. Es sind vorhanden verschiedene Versionen von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Nachbestellung

Sollte das Dokument verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Leubsdorf (Sachsen) eine neue Urkunde anfordern. Für diesen Zweck werden gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es geboten sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Leubsdorf (Sachsen)

Definition

Eine Heirat beschreibt eine dokumentierte, zumeist gerecht statthafte, gesicherte Form einer Beziehung mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat bei der Behörde in Leubsdorf (Sachsen) einleiten und die hierfür relevanten Dokumente beziehen. Prinzipiell müssen Sie persönlich bei der Behörde in Leubsdorf (Sachsen) vorsprechen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Leubsdorf (Sachsen) antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte kann in Folge dessen mehrere Fragen an das Paar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Einschreibung der Heirat wirksam. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Nachbildungen gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege vonnöten sein! Ihr Standesamt in Leubsdorf (Sachsen) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Leubsdorf (Sachsen) zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der benötigten Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.