Standesamt Roßwein

Anschrift

Standesamt Roßwein
Markt 4
04741 Roßwein


Mail:
stadt@rosswein.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Roßwein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 43 22) 4 66-0
E-Mail: stadt@rosswein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Roßwein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Roßwein

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine behördliche, meistenteils rechtlich erlaubte, verankerte Begründung einer Beziehung gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Amt in Roßwein anzeigen und die hierbei wichtigen Dokumente erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie selber bei der Behörde in Roßwein auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief ermächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht in Roßwein sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren nicht die gleichen Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann deswegen ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim Standesamt Roßwein. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner schriftlich beauftragen, die Ehevereinigung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Roßwein angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, so gilt: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weitere Nachweise organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Eheschließenden ausmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind vorzubringen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Papier anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Kopien gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen gefordert sein! Ihr Standesamt in Roßwein berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Roßwein

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Roßwein###Roßwein#Rosswein#Markt 4#04741#Roßwein#https://de.wikipedia.org/wiki/Ro%C3%9Fwein#Sachsen###Mittelsachsen#204 m ü. NHN#44,1 km2#7369 (31. Dez. 2021)#167 Einwohner je km2#4741#34322#FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL#14 5 22 510#www.rosswein.de#stadt@rosswein.de#Hubert Paßehr (CDU)#Telefon:#(03 43 22) 4 66-0#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/e6/Ro%C3%9Fwein_in_FG.png#######

    Höhe
    204 m ü. NHN

    Fläche
    44,1 km2

    Einwohner
    7369 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    167 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    4741

    Vorwahl
    34322

    KFZ Kennzeichen
    FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL

    Gemeindeschlüssel
    14 5 22 510

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    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Roßwein

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    Stadtgeschichte

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