Standesamt Oschatz

Anschrift

Standesamt Oschatz
Neumarkt 1
04758 Oschatz


Mail:
standesamt@oschatz.org

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oschatz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oschatz.org

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oschatz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Oschatz

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine erklärte, meistens gesetzlich zugestandene, gefestigte Kennzeichung einer Bindung mehrerer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Vermählung beim Standesamt in Oschatz einleiten und die dazu unerlässlichen Nachweise. besorgen. Generell sollten Sie eigenhändig beim Amt in Oschatz vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, kann er seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden bei Ihrem zuständigen Standesamt in Oschatz . Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner in geschriebener Form bemächtigen, die Hochzeit zu melden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Beauftragten in Oschatz angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Diskrepanzen gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem die Trauung eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen Zeitpunkt für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Urkunden abzugeben: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können andere Belege notwendig sein! Das Amt in Oschatz berät Sie gerne.

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Oschatz zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Beschaffung der benötigten Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Oschatz

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Große Kreisstadt Oschatz###Oschatz#Oschatz#Neumarkt 1#04758#Oschatz#https://de.wikipedia.org/wiki/Oschatz#Sachsen###Nordsachsen#120 m ü. NHN#55,44 km2#13.884 (31. Dez. 2021)#250 Einwohner je km2#4758#03435#TDO, DZ, EB, OZ, TG, TO#14 7 30 230#www.oschatz.org#standesamt@oschatz.org####//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/cf/Oschatz_in_TDO.png#######

    Höhe
    120 m ü. NHN

    Fläche
    55,44 km2

    Einwohner
    13.884 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    250 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    4758

    Vorwahl
    03435

    KFZ Kennzeichen
    TDO, DZ, EB, OZ, TG, TO

    Gemeindeschlüssel
    14 7 30 230

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Oschatz

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Oschatz.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Oschatz auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Sachsen: