Standesamt Stadt Wehlen

Anschrift

Standesamt Stadt Wehlen
Schloß Lohmen 1
01847 Lohmen


Mail:
standesamt@stadt-wehlen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stadt Wehlen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-wehlen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stadt Wehlen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Stadt Wehlen

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine erklärte, weitgehend zulässig legale, belegte Begründung einer Vereinigung zweier zusammengehörender Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Verehelichung beim Standesamt Stadt Wehlen erklären und die hierbei erforderlichen Anträge und Urkunden holen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Stadt Wehlen vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Stadt Wehlen antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Verehelichung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Bericht vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim Heiratsamt Stadt Wehlen. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Ehenschließung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund verhindert sind, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Stadt Wehlen angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Abweichungen zählen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Vermählung vereinbart werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Trauung untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden festmachen und einen fixen Tag für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Papiere darzulegen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben relevant sein! Das Standesamt in Stadt Wehlen informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der benötigten Unterlagen Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Stadt Wehlen

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Verwaltungsgemeinschaft Lohmen/Stadt Wehlen##(zuständig für Stadt Wehlen)#Stadt Wehlen#Stadt-Wehlen#Schloß Lohmen 1#01847#Lohmen#https://de.wikipedia.org/w/index.php?go=Artikel&search=Stadt Wehlen#Sachsen############www.stadt-wehlen.de#standesamt@stadt-wehlen.de####//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/01/Locator_map_Saxony_in_Germany.svg/190px-Locator_map_Saxony_in_Germany.svg.png#######

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