Standesamt Jöhstadt

Anschrift

Standesamt Jöhstadt
Markt 185
09477 Jöhstadt


Mail:
standesamt@joehstadt.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Jöhstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@joehstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Jöhstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Jöhstadt

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine behördliche, weitgehend zulässig legale, untermauerte Bestätigung einer Verbindung zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Eheschließung beim Standesamt in Jöhstadt erklären und die dafür erforderlichen Papiere besorgen. Unbedingt müssen Sie offiziell im Jöhstadt auftreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist dieser befugt die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Jöhstadt antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Verehelichung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des Amtes. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Verlobten beim Heiratsamt Jöhstadt. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen in geschriebener Form dazu befähigen, die Verehelichung anzukündigen. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Jöhstadt angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland geschieden so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Besonderheiten sind vorhanden, wenn der Ehebund im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Trauung eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Dokumente zu überreichen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen können andersartige Nachweise gewünscht sein! Das Hochzeitsamt in Jöhstadt ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Jöhstadt

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Jöhstadt###Jöhstadt#Joehstadt#Markt 185#09477#Jöhstadt#https://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%B6hstadt#Sachsen###Erzgebirgskreis#780 m ü. NHN#49,69 km2#2539 (31. Dez. 2021)#51 Einwohner je km2#9477#37343#ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP#14 5 21 330#www.joehstadt.de#standesamt@joehstadt.de#André Zinn###//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/f2/J%C3%B6hstadt_in_ERZ.png#######

    Höhe
    780 m ü. NHN

    Fläche
    49,69 km2

    Einwohner
    2539 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    51 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    9477

    Vorwahl
    37343

    KFZ Kennzeichen
    ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP

    Gemeindeschlüssel
    14 5 21 330

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Jöhstadt

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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