Standesamt Jöhstadt
Anschrift
Standesamt Jöhstadt
Markt 185
09477 Jöhstadt
Mail: standesamt@joehstadt.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Jöhstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@joehstadt.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Jöhstadt.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Jöhstadt
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Jöhstadt geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Jöhstadt beantragen.
Nachstehend sind einige wenige allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der Bundesrepublik müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Generell führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt deklarieren.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt liefert die Behörde in Jöhstadt die Geburtsurkunde aus. Es existieren diverse Typen der Geburtsnachweisen, so wie die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
Verwendungszweck
Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Sie wird gebraucht für verschiedene administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.
Nachbestellung
Wenn die Urkunde verloren geht oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Jöhstadt einen Ersatz beantragen. Zu diesem Zweck werden gewöhnlich persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Jöhstadt
Definition
Eine Ehe benennt eine begründete, meistenteils rechtlich zulässige, verankerte Basis einer Beziehung zweier Personen.
Beschreibung
Die Personen können die Verehelichung beim Standesamt in Jöhstadt erklären und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Jöhstadt vorsprechen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann er dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Jöhstadt sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte kann in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Verehelichung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente vorliegen, Kopien werden nicht anerkannt!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In gesonderten Fällen können andere Belege notwendig sein! Ihr Hochzeitsamt in Jöhstadt klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Jöhstadt zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen Zeit benötigen wird.
Kosten
Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Jöhstadt
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Erzgebirgskreis
Höhe
780 m ü. NHN
Fläche
49,69 km2
Einwohner
2539 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
51 Einwohner je km2
Postleitzahl
9477
Vorwahl
37343
KFZ Kennzeichen
ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP
Gemeindeschlüssel
14 5 21 330
Wegweiser:
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