Standesamt Burgstädt

Anschrift

Standesamt Burgstädt
Brühl 1
09217 Burgstädt


Mail:
sta@stadt-burgstaedt.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 16:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Burgstädt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 37 24) 6 31 27
E-Mail: sta@stadt-burgstaedt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Burgstädt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Burgstädt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Burgstädtgeboren wurden, beim Standesamt Burgstädt beantragt werden.

Im Weiteren sind ein paar allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. In der Regel verrichtet die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, jedoch können auch die Mütter und Väter selbst die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Standesamtsbüro Burgstädt die Urkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Formen der Geburtsurkunden, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird benötigt bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Burgstädt eine neue Urkunde anfordern. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Burgstädt

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine erklärte, meistenteils rechtens legale, verankerte Bestätigung einer Bindung zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Heirat beim Standesamt Burgstädt anmelden und die dafür unerlässlichen Dokumente beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig beim Amt in Burgstädt vorbei kommen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Amt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür viele Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht vom Standesamt. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen erforderlich sein! Das Amt in Burgstädt beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der benötigten Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Burgstädt

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Mittelsachsen

Höhe
311 m ü. NHN

Fläche
25,88 km2

Einwohner
10.436 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
403 Einwohner je km2

Postleitzahl
9217

Vorwahl
03724

KFZ Kennzeichen
FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL

Gemeindeschlüssel
14 5 22 060

Landesportal

Landesportal
Sachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

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