Standesamt Burgstädt

Anschrift

Standesamt Burgstädt
Brühl 1
09217 Burgstädt


Mail:
sta@stadt-burgstaedt.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 16:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Burgstädt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 37 24) 6 31 27
E-Mail: sta@stadt-burgstaedt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Burgstädt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Burgstädt

Definition

Eine Hochzeit benennt eine behördliche, zumeist rechtlich geregelte, gesicherte Bestätigung eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung beim Standesamt Burgstädt einleiten und die dazu relevanten Nachweise. erhalten. Grundsätzlich sollten Sie direkt beim Amt in Burgstädt erscheinen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es ungleiche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für das Recht der Heirat wirksam. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Eheschließenden bei Ihrem zuständigen Standesamt in Burgstädt . Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Trauung zu melden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Burgstädt gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und teilweise weitere Papiere aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen festmachen und einen Termin für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Materialien vorzubringen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise wichtig sein! Ihr Amt in Burgstädt stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Burgstädt zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Aufbringung der zwingenden Urkunden zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Burgstädt

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
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    Höhe
    311 m ü. NHN

    Fläche
    25,88 km2

    Einwohner
    10.436 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    403 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    9217

    Vorwahl
    03724

    KFZ Kennzeichen
    FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL

    Gemeindeschlüssel
    14 5 22 060

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Burgstädt

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Burgstädt.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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