Standesamt Königstein (Sächsische Schweiz)

Anschrift

Standesamt Königstein (Sächsische Schweiz)
Goethestr. 7
01824 Königstein (Sächsische Schweiz)


Mail:
standesamt@stadt-koenigstein.de

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Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Königstein (Sächsische Schweiz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 50 21) 9 97 11
E-Mail: standesamt@stadt-koenigstein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Königstein (Sächsische Schweiz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Königstein (Sächsische Schweiz)

Definition

Eine Vermählung benennt eine begründete, meistens rechtens legale, verankerte Bestätigung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Heirat beim Standesamt Königstein (Sächsische Schweiz) anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Königstein (Sächsische Schweiz) auftreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann dieser, den anderen schriftlich ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann dazu einige Fragen an die Eheschließenden richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen des Paares beim für Sie zuständigen Amt in Königstein (Sächsische Schweiz). Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen in geschriebener Form bemächtigen, die Hochzeit anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Königstein (Sächsische Schweiz) angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe im Ausland separiert, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn der Ehebund im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem die Trauung eingetragen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.

 

Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

Sollte dem so sein ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

Sind Sie aus dem Ausland?

Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Vorsitzenden des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen Tag die Hochzeit festmachen.

Unterlagen

Normalerweise sind folgende Urkunden abzugeben:

 Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Kopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen unerlässlich sein! Das Standesamt in Königstein (Sächsische Schweiz) informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der erforderlichen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten
Königstein (Sächsische Schweiz)

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Höhe
212 m ü. NHN

Fläche
27,04 km2

Einwohner
2085 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
77 Einwohner je km2

Postleitzahl
01824

Vorwahl
035021

KFZ Kennzeichen
PIR, DW, FTL, SEB

Gemeindeschlüssel
14 6 28 210

Bürgermeister
Tobias Kummer (CDU)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Sachsen

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Königstein (Sächsische Schweiz)

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