Standesamt Triebel/Vogtl.

Anschrift

Standesamt Triebel/Vogtl.
Markt 1
08606 Oelsnitz/Vogtl.


Mail:
braun@oelsnitz.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Triebel/Vogtl. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 74 21) 7 31 50
E-Mail: braun@oelsnitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Triebel/Vogtl..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Triebel/Vogtl.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Triebel/Vogtl.geborene Personen beim Standesamt Triebel/Vogtl. zu beantragen.

Im Weiteren sind einige allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen können gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Triebel/Vogtl. die Urkunde aus. Man unterscheidet diverse Versionen von Geburtsnachweisen, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird gebraucht bei vielfältige Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sofern das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Triebel/Vogtl. eine Duplikaturkunde bitten. Dafür werden meistens persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Triebel/Vogtl.

Definition

Eine Trauung beschreibt eine bewiesene, meistenteils gesetzlich rechtmäßige, untermauerte Begründung einer Verbindung gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Standesamt in Triebel/Vogtl. einleiten und die dafür erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Generell müssen Sie persönlich beim zuständigen Amt in Triebel/Vogtl. auftreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann dieser, die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen notwendig sein! Ihr Trauamt in Triebel/Vogtl. klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall gelten keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Triebel/Vogtl. zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der benötigten Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Triebel/Vogtl.

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Vogtlandkreis

Höhe
405 m ü. NHN

Fläche
53,66 km2

Einwohner
9988 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
186 Einwohner je km2

Postleitzahl
8606

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
V, AE, OVL, PL, RC

Gemeindeschlüssel
14 5 23 300

Landesportal

Landesportal
Sachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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