Standesamt Gröditz

Anschrift

Standesamt Gröditz
Reppiser Straße 10
01609 Gröditz


Mail:
standesamt@stadt-groeditz.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gröditz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-groeditz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gröditz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Gröditz

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine dokumentierte, gewöhnlich rechtens geregelte, gesicherte Basis einer Vereinigung zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt Gröditz erklären und die dazu notwendigen Nachweise. erhalten. Prinzipiell müssen Sie selbst bei der Behörde in Gröditz vorbei kommen. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet den anderen schriftlich zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit die Behörde einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte kann dazu einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schriftstück vom Standesamt. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Heiratswilligen beim für Sie zuständigen Amt in Gröditz. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Verehelichung voranzumelden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Gröditz gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Abweichungen bestehen nur, wenn der Ehebund im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, zeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis eingetragen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen beendet sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Trauung untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen feststellen und einen konkreten Zeitpunkt für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Dokumente vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Fotokopien reichen nicht aus !

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können weitere Papiere vonnöten sein! Ihr Stadtbüro in Gröditz berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Gröditz schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der notwendigen Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Gröditz

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Gröditz###Gröditz#Groeditz#Reppiser Straße 10#01609#Gröditz#https://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%B6ditz#Sachsen###Meißen#95 m ü. NHN#28,94 km2#6893 (31. Dez. 2021)#238 Einwohner je km2#1609#35263#MEI, GRH, RG, RIE#14 6 27 050#www.stadt-groeditz.de#standesamt@stadt-groeditz.de#Enrico Münch###//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/5/56/Gr%C3%B6ditz_in_MEI.svg/300px-Gr%C3%B6ditz_in_MEI.svg.png#######

    Höhe
    95 m ü. NHN

    Fläche
    28,94 km2

    Einwohner
    6893 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    238 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    1609

    Vorwahl
    35263

    KFZ Kennzeichen
    MEI, GRH, RG, RIE

    Gemeindeschlüssel
    14 6 27 050

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Gröditz

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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