Standesamt Reichenbach im Vogtland

Anschrift

Standesamt Reichenbach im Vogtland
Markt 6
08468 Reichenbach im Vogtland


Mail:
schulz@reichenbach-vogtland.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Reichenbach im Vogtland vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 37 65) 5 24 30 40
E-Mail: schulz@reichenbach-vogtland.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Reichenbach im Vogtland.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Reichenbach im Vogtland

Definition

Eine Hochzeit definiert eine dokumentierte, überwiegend gerecht statthafte, festgemachte Erklärung einer Verbindung zweier Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Trauung beim Standesamt Reichenbach im Vogtland aufnehmen und die hierbei unerlässlichen Unterlagen zu beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie direkt im Reichenbach im Vogtland antreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, darf dieser den anderen durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es ungleiche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Trauung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Amt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte wird dazu mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung des Paares beim zuständigen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen durch eine Vollmacht beauftragen, die Trauung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Reichenbach im Vogtland angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland separiert, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Unterschiede sind vorhanden, wenn der Ehebund im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Informationen erbracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Amt, bei dem die neue Ehe vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen endgültigen Tag die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Materialien vorzubringen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung vorliegen, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Reichenbach im Vogtland beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Reichenbach im Vogtland zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Dokumente zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Reichenbach im Vogtland

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Große Kreisstadt Reichenbach im Vogtland###Reichenbach im Vogtland#Reichenbach-im-Vogtland#Markt 6#08468#Reichenbach im Vogtland#https://de.wikipedia.org/wiki/Reichenbach_im_Vogtland#Sachsen###Vogtlandkreis#380 m ü. NHN#34,47 km2#19.992 (31. Dez. 2021)#580 Einwohner je km2##03765#V, AE, OVL, PL, RC#14 5 23 340#www.reichenbach-vogtland.de#schulz@reichenbach-vogtland.de##Telefon:#(0 37 65) 5 24 30 40#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/1/1e/Reichenbach_im_Vogtland_in_V.svg/300px-Reichenbach_im_Vogtland_in_V.svg.png#######

    Höhe
    380 m ü. NHN

    Fläche
    34,47 km2

    Einwohner
    19.992 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    580 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    03765

    KFZ Kennzeichen
    V, AE, OVL, PL, RC

    Gemeindeschlüssel
    14 5 23 340

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Reichenbach im Vogtland

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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