Standesamt Nossen
Anschrift
Standesamt Nossen
Markt 31
01683 Nossen
Mail: standesamt-nossen@kin-sachsen.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Nossen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 52 42) 4 34 22
E-Mail: standesamt-nossen@kin-sachsen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Nossen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Nossen
Definition
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt in Nossen einleiten und die hierfür notwendigen Unterlagen zu beschaffen. Prinzipiell sollten Sie persönlich im Nossen vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht in Nossen sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welches Amt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dafür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Hochzeit bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen volljährig sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?
Aus diesen Gründen ist eine Hochzeit nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme erlauben.
Stammen Sie von einem anderen Land?
Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen endgültigen Termin für die Trauung fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, nicht Originale sind nicht erlaubt!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen gefordert sein! Das Stadtbüro in Nossen klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Kosten
Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Nossen
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Stadt Nossen###Nossen#Nossen#Markt 31#01683#Nossen#https://de.wikipedia.org/wiki/Nossen#Sachsen###Meißen#259 m ü. NHN#122,74 km2#10.446 (31. Dez. 2021)#85 Einwohner je km2#1683##MEI, GRH, RG, RIE#14 6 27 180#www.nossen.de#standesamt-nossen@kin-sachsen.de#Christian Bartusch (SPD)#Telefon:#(03 52 42) 4 34 22#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/f/f1/Nossen_in_MEI.svg/300px-Nossen_in_MEI.svg.png#######
Höhe
259 m ü. NHN
Fläche
122,74 km2
Einwohner
10.446 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
85 Einwohner je km2
Postleitzahl
1683
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
MEI, GRH, RG, RIE
Gemeindeschlüssel
14 6 27 180
Landesportal Sachsen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Nossen
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Stadtgeschichte
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