Standesamt Nossen

Anschrift

Standesamt Nossen
Markt 31
01683 Nossen


Mail:
standesamt-nossen@kin-sachsen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Nossen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 52 42) 4 34 22
E-Mail: standesamt-nossen@kin-sachsen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Nossen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Nossen

Definition

Eine Ehe bildet eine bewiesene, zumeist rechtlich zulässige, belegte Erklärung einer Vereinigung von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt in Nossen einleiten und die hierfür notwendigen Unterlagen zu beschaffen. Prinzipiell sollten Sie persönlich im Nossen vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht in Nossen sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dafür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Hochzeit bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden bei der Behörde in Nossen. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen, die Verehelichung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Amt in Nossen gemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Hochzeit nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen endgültigen Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Nachweise zu überreichen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, nicht Originale sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen gefordert sein! Das Stadtbüro in Nossen klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Nossen zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Besorgung der notwendigen Dokumente Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Nossen

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Nossen###Nossen#Nossen#Markt 31#01683#Nossen#https://de.wikipedia.org/wiki/Nossen#Sachsen###Meißen#259 m ü. NHN#122,74 km2#10.446 (31. Dez. 2021)#85 Einwohner je km2#1683##MEI, GRH, RG, RIE#14 6 27 180#www.nossen.de#standesamt-nossen@kin-sachsen.de#Christian Bartusch (SPD)#Telefon:#(03 52 42) 4 34 22#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/f/f1/Nossen_in_MEI.svg/300px-Nossen_in_MEI.svg.png#######

    Höhe
    259 m ü. NHN

    Fläche
    122,74 km2

    Einwohner
    10.446 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    85 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    1683

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    MEI, GRH, RG, RIE

    Gemeindeschlüssel
    14 6 27 180

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Nossen

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    Stadtgeschichte

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