Standesamt Freiberg

Anschrift

Standesamt Freiberg
Obermarkt 24
09599 Freiberg


Mail:
standesamt@freiberg.de

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Öffnungszeiten*:

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 16:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Freiberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 37 31) 27 31 73
E-Mail: standesamt@freiberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Freiberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Freiberg

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine bewiesene, zumeist gesetzlich zugestandene, untermauerte Grundlage einer Verbindung gemeinsamer Menschen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Heirat beim Standesamt Freiberg aufnehmen und die dazu relevanten Unterlagen zu beschaffen. Prinzipiell sollten Sie selber beim Amt in Freiberg vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, kann er die andere Person schriftlich bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht in Freiberg sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann deswegen ein paar Fragen an die Verlobten stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Heirat amtlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Bericht der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht beauftragen, die Hochzeit zu registrieren. Notfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund verhindert sind, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter in Freiberg angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Unterschiede binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.

  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.

 

Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

Kommen Sie von einem anderen Land?

Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen fixen Termin die Hochzeit festmachen.

Unterlagen

Meist sind folgende Bescheinigungen einzureichen:

 Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Replikate reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können weitere Unterlagen vonnöten sein! Das Trauamt in Freiberg informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Freiberg schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten
Freiberg

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Mittelsachsen

Höhe
400 m ü. NHN

Fläche
48,32 km2

Einwohner
39.721 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
822 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
03731

KFZ Kennzeichen
FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL

Gemeindeschlüssel
14 5 22 180

Bürgermeister

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