Standesamt Bernsdorf

Anschrift

Standesamt Bernsdorf
Rathausallee 2
02994 Bernsdorf


Mail:
peggy.grimmert@bernsdorf.de

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Öffnungszeiten*:

Montag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 16:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bernsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 57 23) 2 38 11
E-Mail: peggy.grimmert@bernsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bernsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bernsdorf

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine begründete, meistenteils gesetzlich zulässige, untermauerte Basis eines Verbunds von zwei Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung bei der Behörde in Bernsdorf anmelden und die hierbei relevanten Dokumente beziehen. Generell sollten Sie offiziell im Bernsdorf auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Bernsdorf antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Heirat rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schreiben der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Hochzeitswilligen bei der Behörde in Bernsdorf. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen in geschriebener Form beauftragen, die Verehelichung zu melden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Bernsdorf angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, separiert, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Abweichungen binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und teilweise weitere Informationen erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.

  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.

 

Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

Sollte dem so sein ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen konkreten Termin für die Trauung fixieren.

Unterlagen

Nach den Regelungen sind folgende Bescheinigungen zu überreichen:

 Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Replikate reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen gefordert sein! Ihr Trauamt in Bernsdorf beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Bernsdorf zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten
Bernsdorf

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Bautzen

Höhe
152 m ü. NHN

Fläche
59,86 km2

Einwohner
6307 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
105 Einwohner je km2

Postleitzahl
02994

Vorwahl
035723

KFZ Kennzeichen
BZ, BIW, HY, KM

Gemeindeschlüssel
14 6 25 030

Bürgermeister
Harry Habel (CDU)

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Bernsdorf

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