Standesamt Reinsdorf (Sachsen)

Anschrift

Standesamt Reinsdorf (Sachsen)
Wiesenaue 41
08141 Reinsdorf


Mail:
standesamt@reinsdorf.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Reinsdorf (Sachsen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@reinsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Reinsdorf (Sachsen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Reinsdorf (Sachsen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Reinsdorf (Sachsen) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Reinsdorf (Sachsen) eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind einige wenige allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Meistens übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz dürfen auch die Eltern persönlich die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Reinsdorf (Sachsen) das Dokument aus. Es existieren verschiedenartige Typen der Geburtsnachweisen, so wie die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt zu verschiedene administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Reinsdorf (Sachsen) einen Ersatz ersuchen. Hierfür benötigt man üblicherweise persönliche Daten und ein Ausweis, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Reinsdorf (Sachsen)

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine anerkannte, gewöhnlich gerecht zugestandene, gesicherte Form eines Bündnisses von zwei Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Standesamt Reinsdorf (Sachsen) aufnehmen und die dafür wichtigen Unterlagen zu beziehen. Prinzipiell sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Reinsdorf (Sachsen) auftreten. Ist einer der beiden nicht verfügbar darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Reinsdorf (Sachsen) antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Amt für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Amtes. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können weitere Papiere erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Reinsdorf (Sachsen) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der zwingenden Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.