Standesamt Pockau-Lengefeld

Anschrift

Standesamt Pockau-Lengefeld
Markt 1
09514 Pockau-Lengefeld


Mail:
g.auerbach@pockau-lengefeld.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Pockau-Lengefeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 73 67) 3 33 55
E-Mail: g.auerbach@pockau-lengefeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Pockau-Lengefeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Pockau-Lengefeld

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine begründete, meistenteils gesetzlich rechtmäßige, festgemachte Erklärung einer Beziehung von zwei Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Pockau-Lengefeld erklären und die dafür wichtigen Unterlagen zu beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie selber bei der Behörde in Pockau-Lengefeld antreten. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann er dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht in Pockau-Lengefeld sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte kann deswegen ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Registration der Heirat bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu befähigen, die Ehevereinigung zu melden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Pockau-Lengefeld angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland getrennt, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Vermählung geschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen endgültigen Termin die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Unterlagen vorzubringen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können weitere Schreiben notwendig sein! Ihr Hochzeitsamt in Pockau-Lengefeld stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Pockau-Lengefeld zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Einholung der zwingenden Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Pockau-Lengefeld

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Pockau-Lengefeld###Pockau-Lengefeld#Pockau-Lengefeld#Markt 1#09514#Pockau-Lengefeld#https://de.wikipedia.org/wiki/Pockau-Lengefeld#Sachsen###Erzgebirgskreis#440 m ü. NHN#83,43 km2#7415 (31. Dez. 2021)#89 Einwohner je km2##37367#ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP#14 5 21 495#www.pockau-lengefeld.de#g.auerbach@pockau-lengefeld.de#Ingolf Wappler (CDU)#Telefon:#(03 73 67) 3 33 55#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/9/9e/Pockau-Lengefeld_in_ERZ.png#######

    Höhe
    440 m ü. NHN

    Fläche
    83,43 km2

    Einwohner
    7415 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    89 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    37367

    KFZ Kennzeichen
    ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP

    Gemeindeschlüssel
    14 5 21 495

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Pockau-Lengefeld

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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