Standesamt Pockau-Lengefeld

Anschrift

Standesamt Pockau-Lengefeld
Markt 1
09514 Pockau-Lengefeld


Mail:
g.auerbach@pockau-lengefeld.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Pockau-Lengefeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 73 67) 3 33 55
E-Mail: g.auerbach@pockau-lengefeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Pockau-Lengefeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Pockau-Lengefeld

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Pockau-Lengefeld geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Pockau-Lengefeld beantragen.

Im Weiteren sind zahlreiche generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Generell erledigt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch können gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert die Behörde in Pockau-Lengefeld die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Typen der Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt zu vielfältige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls einmal das Dokument abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Pockau-Lengefeld eine neue Urkunde anfordern. Hierfür werden in der Regel persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Pockau-Lengefeld

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine anerkannte, zumeist juristisch erlaubte, untermauerte Kennzeichung einer Beziehung von paarigen Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt in Pockau-Lengefeld erklären und die hierfür wichtigen Unterlagen zu beziehen. Grundsätzlich sollten Sie selber beim Standesamt Pockau-Lengefeld erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht in Pockau-Lengefeld sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es abweichende Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Einschreibung der Trauung amtlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Pockau-Lengefeld informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Pockau-Lengefeld schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der notwendigen Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Pockau-Lengefeld

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Erzgebirgskreis

Höhe
440 m ü. NHN

Fläche
83,43 km2

Einwohner
7415 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
89 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
37367

KFZ Kennzeichen
ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP

Gemeindeschlüssel
14 5 21 495

Landesportal

Landesportal
Sachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Pockau-Lengefeld

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