Standesamt Großpösna
Anschrift
Standesamt Großpösna
Im Rittergut 1
04463 Großpösna
Mail: standesamt@grosspoesna.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großpösna vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@grosspoesna.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großpösna.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Großpösna
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Großpösna geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Großpösna eine Geburtsurkunde beantragen.
Hier einige zahlreiche allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich erledigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch dürfen auch die Eltern persönlich ihre Geburt deklarieren.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Standesamtsbüro Großpösna die Geburtsurkunde aus. Es gibt unterschiedliche Formen der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.
Nutzung
Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Sofern die Geburtsurkunde verloren geht oder beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Großpösna einen Ersatz bitten. Dafür sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, ebenso die Zahlung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Großpösna
Definition
Eine Hochzeit verdeutlicht eine begründete, meistens gerecht zugestandene, untermauerte Kennzeichung eines Bündnisses beider Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Unverheirateten können die Vermählung beim Amt in Großpösna anmelden und die dafür unerlässlichen Nachweise. holen. Prinzipiell müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Großpösna vorsprechen. Ist eine der Personen nicht verfügbar darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist erforderlich, damit das Amt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Heirat bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorliegen, Nachbildungen sind nicht erlaubt!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In gesonderten Fällen können weitere Schreiben gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in Großpösna berät Sie gerne.
Fristen
Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Großpösna zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Großpösna
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Großpösna auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Großpösna.
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