Standesamt Lugau
Anschrift
Standesamt Lugau
Obere Hauptstr. 26
09385 Lugau
Mail: sta@stv.lugau.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lugau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 72 95) 52 45
E-Mail: sta@stv.lugau.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lugau.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Lugau
Definition
Eine Hochzeit bezeichnet eine bewiesene, meistens rechtlich statthafte, belegte Erklärung einer Vereinigung zweier Personen.
Beschreibung
Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt Lugau anzeigen und die hierbei erforderlichen Anträge und Urkunden holen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Lugau auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet den anderen durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht in Lugau sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für das Recht der Hochzeit amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht der Behörde. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Persönliche Vorsprache des Paares bei der Behörde in Lugau. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Verehelichung anzumelden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus akutem Grund verhindert sind, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Amt in Lugau gemeldet werden.
Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung abgenommen wurde. Unterschiede binden nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Ehebündnis geschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
- Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
Sind Sie unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.
Kommen Sie aus dem Ausland?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis die Ehewilligen festmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Trauung vereinbaren.
Unterlagen
In der Regel sind folgende Belege vorzuweisen:
Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In expliziten Fällen können weitere Schreiben notwendig sein! Das Amt in Lugau klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Lugau zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente Zeit benötigen wird.
Kosten
Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Lugau
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Erzgebirgskreis
Höhe
400 m ü. NHN
Fläche
22,29 km2
Einwohner
7824 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
351 Einwohner je km2
Postleitzahl
09385
Vorwahl
037295
KFZ Kennzeichen
ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP
Gemeindeschlüssel
14 5 21 380
Bürgermeister
Thomas Weikert (Die Linke)
Landesportal Sachsen
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Lugau
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Stadtgeschichte
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