Standesamt Elterlein
Anschrift
Standesamt Elterlein
Markt 6
08297 Zwönitz
Mail: verwaltung@zwoenitz.de
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Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Elterlein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (03 77 54) 35-0
E-Mail: verwaltung@zwoenitz.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Elterlein.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Elterlein
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Standesamt Elterlein anzeigen und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden holen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich bei der Behörde in Elterlein vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Registration der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren ungleiche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist erforderlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu geschehen, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen volljährig sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Ehe untersagt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.
Kommen Sie von einem auswärtigen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.
Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen endgültigen Termin die Hochzeit festmachen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Bescheinigung durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Situationen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Das Standesamt in Elterlein ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Kosten
Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Elterlein
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Verwaltungsgemeinschaft Zwönitz##(zuständig für Elterlein)#Elterlein#Elterlein#Markt 6#08297#Zwönitz#https://de.wikipedia.org/wiki/Zw%C3%B6nitz#Sachsen###Erzgebirgskreis#550 m ü. NHN#64,24 km2#11.836 (31. Dez. 2021)#184 Einwohner je km2#8297#37754#ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP#14 5 21 710#www.zwoenitz.de#verwaltung@zwoenitz.de#Wolfgang Triebert (CDU)#Telefon:#(03 77 54) 35-0#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/0e/Zw%C3%B6nitz_in_ERZ.png#######
Höhe
550 m ü. NHN
Fläche
64,24 km2
Einwohner
11.836 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
184 Einwohner je km2
Postleitzahl
8297
Vorwahl
37754
KFZ Kennzeichen
ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP
Gemeindeschlüssel
14 5 21 710
Landesportal Sachsen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Elterlein
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Zwönitz.
Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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