Standesamt Elterlein

Anschrift

Standesamt Elterlein
Markt 6
08297 Zwönitz


Mail:
verwaltung@zwoenitz.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Elterlein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 77 54) 35-0
E-Mail: verwaltung@zwoenitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Elterlein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Elterlein

Definition

Eine Ehe benennt eine amtliche, weitgehend juristisch statthafte, gefestigte Form eines Bündnisses beider Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Standesamt Elterlein anzeigen und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden holen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich bei der Behörde in Elterlein vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren ungleiche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist erforderlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu geschehen, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Heiratswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen, die Ehenschließung zu registrieren. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Elterlein angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn die Ehe im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weitere Informationen eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen endgültigen Termin die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Bescheinigungen zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Bescheinigung durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Das Standesamt in Elterlein ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Elterlein schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Elterlein

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Verwaltungsgemeinschaft Zwönitz##(zuständig für Elterlein)#Elterlein#Elterlein#Markt 6#08297#Zwönitz#https://de.wikipedia.org/wiki/Zw%C3%B6nitz#Sachsen###Erzgebirgskreis#550 m ü. NHN#64,24 km2#11.836 (31. Dez. 2021)#184 Einwohner je km2#8297#37754#ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP#14 5 21 710#www.zwoenitz.de#verwaltung@zwoenitz.de#Wolfgang Triebert (CDU)#Telefon:#(03 77 54) 35-0#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/0e/Zw%C3%B6nitz_in_ERZ.png#######

    Höhe
    550 m ü. NHN

    Fläche
    64,24 km2

    Einwohner
    11.836 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    184 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    8297

    Vorwahl
    37754

    KFZ Kennzeichen
    ERZ, ANA, ASZ, AU, MAB, MEK, STL, SZB, ZP

    Gemeindeschlüssel
    14 5 21 710

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Elterlein

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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