Standesamt Schönberg (Sachsen)

Anschrift

Standesamt Schönberg (Sachsen)
Lörracher Platz 1
08393 Meerane


Mail:
standesamt@meerane.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönberg (Sachsen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@meerane.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönberg (Sachsen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schönberg (Sachsen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtliche Dokumente, die den über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Schönberg (Sachsen)geborene Personen beim Standesamt Schönberg (Sachsen) zu beantragen.

Im Weiteren sind mehrere Basisinformationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Gewöhnlich tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, trotzdem können ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamtsbüro Schönberg (Sachsen) die Geburtsurkunde aus. Es finden sich verschiedenartige Sorten der Geburtsurkunden, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument dient als amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird bei mannigfaltige administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Neubestellung

Wenn die Geburtsurkunde verloren geht oder beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Schönberg (Sachsen) einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck werden gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schönberg (Sachsen)

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine bewiesene, gewöhnlich zulässig rechtmäßige, gesicherte Form eines Verbunds zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Eheschließung beim Standesamt in Schönberg (Sachsen) erklären und die dazu wichtigen Papiere besorgen. Prinzipiell sollten Sie persönlich beim Amt in Schönberg (Sachsen) antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht in Schönberg (Sachsen) sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür einige Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Aufnahme der Verehelichung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben abgegeben werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt in Schönberg (Sachsen) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall gelten keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der erforderlichen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.