Standesamt Elstra

Anschrift

Standesamt Elstra
Am Markt 1
01920 Elstra


Mail:
stadtelstra@t-online.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Elstra vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 57 93) 81-0
E-Mail: stadtelstra@t-online.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Elstra.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Elstra

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine amtliche, überwiegend rechtens statthafte, untermauerte Kennzeichung einer Beziehung von paarigen Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Elstra aufnehmen und die hierbei notwendigen Papiere besorgen. Prinzipiell sollten Sie persönlich beim Standesamt Elstra erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht in Elstra sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Amt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim Standesamt Elstra. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Ehevereinigung zu melden. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten in Elstra angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Ausnahmen binden nur, wenn der Ehebund im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Hochzeit beschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder andere gerichtlichen Entscheidungen beendet sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen Termin die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Bescheinigungen darzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Kopien gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage können andere Unterlagen vonnöten sein! Ihr Standesamt in Elstra ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Elstra schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Elstra

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Elstra###Elstra#Elstra#Am Markt 1#01920#Elstra#https://de.wikipedia.org/wiki/Elstra#Sachsen###Bautzen#200 m ü. NHN#32,63 km2#2683 (31. Dez. 2021)#82 Einwohner je km2#1920#35793#BZ, BIW, HY, KM#14 6 25 130#www.elstra.de#stadtelstra@t-online.de#Frank Wachholtz (Runder Tisch Elstra)#Telefon:#(03 57 93) 81-0#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/a/ab/Elstra_in_BZ.svg/300px-Elstra_in_BZ.svg.png#Öffnungszeiten:*#*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.#Montag: 09:00 – 12:00#Dienstag: 09:00 – 12:00#Mittwoch:#Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00#Freitag:

    Höhe
    200 m ü. NHN

    Fläche
    32,63 km2

    Einwohner
    2683 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    82 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    1920

    Vorwahl
    35793

    KFZ Kennzeichen
    BZ, BIW, HY, KM

    Gemeindeschlüssel
    14 6 25 130

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Elstra

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    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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