Standesamt Lichtenau (Sachsen)

Anschrift

Standesamt Lichtenau (Sachsen)
Lange Str. 39
33165 Lichtenau


Mail:
standesamt@lichtenau.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lichtenau (Sachsen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lichtenau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lichtenau (Sachsen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lichtenau (Sachsen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Lichtenau (Sachsen)geborene Personen beim Standesamt Lichtenau (Sachsen) zu beantragen.

Hier einige mehrere grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Generell tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt die Behörde in Lichtenau (Sachsen) die Urkunde aus. Es bieten sich variantenreiche Versionen von Geburtsbescheinigungen, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient als amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird eingesetzt zu vielfältige administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls einmal das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Lichtenau (Sachsen) eine neue Urkunde anfordern. Für diesen Zweck werden in der Regel personenbezogene Daten und eine Identifikation, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lichtenau (Sachsen)

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine anerkannte, überwiegend gesetzlich rechtmäßige, gestärkte Bestätigung einer Beziehung zweier zusammengehörender Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Lichtenau (Sachsen) einleiten und die dazu wichtigen Anträge und Urkunden erhalten. Grundsätzlich müssen Sie selber bei der Behörde in Lichtenau (Sachsen) vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht in Lichtenau (Sachsen) sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann dafür viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für die Anmeldung der Trauung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original der Behörde vorliegen, nicht Originale reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage relevant sein! Ihr Trauamt in Lichtenau (Sachsen) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Lichtenau (Sachsen) zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Lichtenau (Sachsen)

Bundesland
Sachsen

Regierungsbezirk
Detmold

Kreis

Höhe
300 m ü. NHN

Fläche
192,57 km2

Einwohner
10.685 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
55 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
PB, BÜR

Gemeindeschlüssel
05 7 74 028

Landesportal

Landesportal
Sachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Lichtenau (Sachsen)

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Wegweiser:

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