Standesamt Stollberg/Erzgeb.

Anschrift

Standesamt Stollberg/Erzgeb.
Stollberg Hauptmarkt 1
09366 Stollberg


Mail:
standesamt@stollberg-erzgeb.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stollberg/Erzgeb. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stollberg-erzgeb.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stollberg/Erzgeb..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Stollberg/Erzgeb.

Definition

Eine Vermählung bildet eine behördliche, gewöhnlich rechtlich geregelte, festgemachte Basis eines Bündnisses beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Trauung beim Amt in Stollberg/Erzgeb. aufnehmen und die hierbei notwendigen Papiere beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Stollberg/Erzgeb. auftauchen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht in Stollberg/Erzgeb. sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit die Behörde feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann deswegen viele Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Hochzeit wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Eheschließenden beim Standesamt Stollberg/Erzgeb.. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Ehevereinigung zu melden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Stollberg/Erzgeb. gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland geschieden so heißt das: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Informationen beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem die Trauung geschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen beendet sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Eheschließenden eruieren und einen Zeitpunkt für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Urkunden darzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In expliziten Fällen können weitere Unterlagen gewünscht sein! Das Stadtbüro in Stollberg/Erzgeb. berät Sie gerne.

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Stollberg/Erzgeb. zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der zwingenden Unterlagen Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Stollberg/Erzgeb.

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Große Kreisstadt Stollberg/Erzgeb.##(zuständig für Stollberg/Erzgeb.)#Stollberg/Erzgeb.#Stollberg-Erzgeb#Stollberg Hauptmarkt 1#09366#Stollberg#https://de.wikipedia.org/w/index.php?go=Artikel&search=Stollberg/Erzgeb.#Sachsen############www.stollberg-erzgeb.de#standesamt@stollberg-erzgeb.de####//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/01/Locator_map_Saxony_in_Germany.svg/190px-Locator_map_Saxony_in_Germany.svg.png#######

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