Standesamt Eilenburg
Anschrift
Standesamt Eilenburg
Marktplatz 1
04838 Eilenburg
Mail: standesamt@eilenburg.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eilenburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@eilenburg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eilenburg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Eilenburg
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Eilenburg ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Eilenburg geboren sind.
Nachfolgend finden Sie mehrere generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der BRD müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Üblicherweise übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, aber dürfen auch die Eltern selbst ihre Geburt deklarieren.
Erstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist liefert die Behörde in Eilenburg die Urkunde aus. Es finden sich verschiedenartige Sorten der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
Gebrauch
Das Dokument fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Sie wird benötigt für vielfältige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.
Ersatzbeschaffung
Falls einmal die Geburtsurkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Eilenburg eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Eilenburg
Definition
Eine Vermählung beschreibt eine bewiesene, vorwiegend rechtlich zulässige, untermauerte Begründung einer Verbindung gemeinsamer Menschen.
Beschreibung
Die Verlobten sollten die Eheschließung bei der Behörde in Eilenburg aufnehmen und die dazu relevanten Unterlagen zu erhalten. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Eilenburg auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht in Eilenburg sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.
Welches Amt für die Eintragung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.
Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dafür ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Heirat verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In expliziten Fällen unerlässlich sein! Das Standesamt in Eilenburg klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Eilenburg zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Besorgung der zwingenden Nachweise etwas dauern kann.
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Eilenburg
Bundesland
Sachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Nordsachsen
Höhe
102 m ü. NHN
Fläche
46,84 km2
Einwohner
15.721 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
336 Einwohner je km2
Postleitzahl
4838
Vorwahl
03423
KFZ Kennzeichen
TDO, DZ, EB, OZ, TG, TO
Gemeindeschlüssel
14 7 30 110
Personensuche in
Eilenburg
Hier geht es zur Dienstleistung einer Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt.
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