Standesamt Jahnsdorf/Erzgeb.

Anschrift

Standesamt Jahnsdorf/Erzgeb.
Poststraße 1
09387 Jahnsdorf


Mail:
standesamt@jahnsdorf-erzgeb.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Jahnsdorf/Erzgeb. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@jahnsdorf-erzgeb.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Jahnsdorf/Erzgeb..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Jahnsdorf/Erzgeb.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Jahnsdorf/Erzgeb. ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Jahnsdorf/Erzgeb. geboren sind.

Anbei zahlreiche Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, hingegen dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamtsbüro Jahnsdorf/Erzgeb. die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedenartige Arten von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Nachbestellung

Sofern das Dokument verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person beim Standesamt Jahnsdorf/Erzgeb. eine Ersatzurkunde anfordern. Dafür werden in der Regel personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Jahnsdorf/Erzgeb.

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine anerkannte, überwiegend rechtlich zugestandene, untermauerte Erklärung eines Bündnisses zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Eheschließung beim Standesamt Jahnsdorf/Erzgeb. einleiten und die dafür wichtigen Nachweise. beziehen. Generell müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Jahnsdorf/Erzgeb. auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Jahnsdorf/Erzgeb. antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Das Stadtbüro in Jahnsdorf/Erzgeb. informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Jahnsdorf/Erzgeb. zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Aufbringung der notwendigen Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.