Standesamt Borna

Anschrift

Standesamt Borna
Markt 11
04552 Borna


Mail:
standesamt@borna.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 11:30
Dienstag: 09:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 16:00
Freitag: 09:00 – 11:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Borna vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 34 33) 87 31 35
E-Mail: standesamt@borna.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Borna.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Borna

Definition

Eine Trauung bestimmt eine anerkannte, weitgehend gesetzlich zulässige, festgemachte Bestätigung eines Bündnisses beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Trauung beim Standesamt Borna einleiten und die hierbei erforderlichen Anträge und Urkunden holen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich beim zuständigen Amt in Borna vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Registration der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte kann in Folge dessen viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Eintragung der Heirat amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten eine Mitteilung der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden bei der Behörde in Borna. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Trauung zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Amt in Borna gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, getrennt, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Abweichungen binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, zeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Nachweise erbracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis eigegangen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Präsidenten des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen Zeitpunkt für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Unterlagen vorzubringen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Bescheinigung durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Das Hochzeitsamt in Borna ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Borna schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Borna

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Große Kreisstadt Borna###Borna#Borna#Markt 11#04552#Borna#https://de.wikipedia.org/wiki/Borna#Sachsen###Leipzig#159 m ü. NHN#62,45 km2#19.031 (31. Dez. 2021)#305 Einwohner je km2#4552#03433#L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR#14 7 29 050#www.borna.de#standesamt@borna.de##Telefon:#(0 34 33) 87 31 35#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/2/28/Borna_in_L.svg/300px-Borna_in_L.svg.png#Öffnungszeiten:*#*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.#Montag: 09:00 – 11:30#Dienstag: 09:00 – 18:00#Mittwoch:#Donnerstag: 09:00 – 16:00#Freitag: 09:00 – 11:30

    Höhe
    159 m ü. NHN

    Fläche
    62,45 km2

    Einwohner
    19.031 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    305 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    4552

    Vorwahl
    03433

    KFZ Kennzeichen
    L, BNA, GHA, GRM, MTL, WUR

    Gemeindeschlüssel
    14 7 29 050

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Borna

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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