Standesamt Sayda

Anschrift

Standesamt Sayda
Am Markt 1
09619 Sayda


Mail:
standesamt@sayda.eu

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sayda vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@sayda.eu

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sayda.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Sayda

Definition

Eine Trauung bildet eine anerkannte, gewöhnlich gesetzlich statthafte, gefestigte Begründung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat beim Standesamt Sayda anzeigen und die hierbei notwendigen Papiere beschaffen. Generell sollten Sie selbst im Sayda antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, die andere Person durch einen Brief ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für das Recht der Verehelichung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Eheschließenden beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen durch eine Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Sayda angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden feststellen und einen endgültigen Termin für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Belege abzugeben: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Kopien sind nicht gestattet!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Fällen können andere Belege wichtig sein! Das Standesamt in Sayda ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Normalfall existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Sayda

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Sayda###Sayda#Sayda#Am Markt 1#09619#Sayda#https://de.wikipedia.org/wiki/Sayda#Sachsen###Mittelsachsen#680 m ü. NHN#35,3 km2#1690 (31. Dez. 2021)#48 Einwohner je km2#9619#37365#FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL#14 5 22 520#www.sayda.eu#standesamt@sayda.eu#Stefan Wanke (parteilos)###//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/3c/Sayda_in_FG.png#######

    Höhe
    680 m ü. NHN

    Fläche
    35,3 km2

    Einwohner
    1690 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    48 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    9619

    Vorwahl
    37365

    KFZ Kennzeichen
    FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL

    Gemeindeschlüssel
    14 5 22 520

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Sayda

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Sayda.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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