Standesamt Rodewisch

Anschrift

Standesamt Rodewisch
Wernesgrüner Str. 32
08228 Rodewisch


Mail:
standesamt@rodewisch.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 13:00 – 16:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 16:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rodewisch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 37 44) 36 81-0
E-Mail: standesamt@rodewisch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rodewisch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Rodewisch

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine erklärte, gewöhnlich juristisch zugestandene, festgemachte Kennzeichung einer Beziehung zweier Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Rodewisch anzeigen und die hierfür wichtigen Anträge und Urkunden beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Rodewisch vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er dem zukünftigen Ehepartner schriftlich bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Rodewisch antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es ungleiche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Verehelichung wirksam. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Eheschließenden beim verantworlichen Amt in Rodewisch. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen, die Ehevereinigung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter in Rodewisch angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, geschieden so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Unterschiede binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Informationen organisiert werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe vereinigt werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Verlobten festmachen und einen Termin die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Urkunden vorzuweisen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Kopien werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen gefordert sein! Ihr Trauamt in Rodewisch ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Rodewisch zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der zwingenden Unterlagen etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Rodewisch

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Rodewisch###Rodewisch#Rodewisch#Wernesgrüner Str. 32#08228#Rodewisch#https://de.wikipedia.org/wiki/Rodewisch#Sachsen###Vogtlandkreis#427 m ü. NHN#26,88 km2#6260 (31. Dez. 2021)#233 Einwohner je km2#8228#03744#V, AE, OVL, PL, RC#14 5 23 360#www.rodewisch.de#standesamt@rodewisch.de##Telefon:#(0 37 44) 36 81-0#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/2/2a/Rodewisch_in_V.svg/300px-Rodewisch_in_V.svg.png#Öffnungszeiten:*#*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.#Montag: 13:00 – 16:00#Dienstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00#Mittwoch:#Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 16:00#Freitag: 09:00 – 12:00

    Höhe
    427 m ü. NHN

    Fläche
    26,88 km2

    Einwohner
    6260 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    233 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    8228

    Vorwahl
    03744

    KFZ Kennzeichen
    V, AE, OVL, PL, RC

    Gemeindeschlüssel
    14 5 23 360

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Rodewisch

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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