Standesamt Dresden

Anschrift

Standesamt Dresden
Goetheallee 55
01067 Dresden


Mail:
standesamt@dresden.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Mittwoch:
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag:

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Dresden vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (03 51) 4 88 88 11
E-Mail: standesamt@dresden.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Dresden.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Dresden

Definition

Eine Trauung definiert eine erklärte, vorwiegend gesetzlich statthafte, verankerte Erklärung eines Verbunds zweier Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Dresden erklären und die dazu relevanten Nachweise. besorgen. Prinzipiell sollten Sie direkt im Dresden vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der bald Verheirateten beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Hochzeit anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Dresden angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland aufgelöst, so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Ausnahmen sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, zeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Dokumente erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Ehebündnis eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der BRD berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen konkreten Termin die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Urkunden einzureichen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Replikate reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In speziellen Gegebenheiten notwendig sein! Das Trauamt in Dresden klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Einholung der zwingenden Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Dresden

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Dresden###Dresden#Dresden#Goetheallee 55#01067#Dresden#https://de.wikipedia.org/wiki/Dresden#Sachsen####112 m ü. NHN#328,48 km2#555.351 (31. Dez. 2021)#1691 Einwohner je km2###DD#14 6 12 000#www.dresden.de#standesamt@dresden.de##Telefon:#(03 51) 4 88 88 11#//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/76/Saxony_DD.svg/300px-Saxony_DD.svg.png#Öffnungszeiten:*#*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.#Montag: 08:00 – 12:00#Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00#Mittwoch:#Donnerstag: 14:00 – 18:00#Freitag:

    Höhe
    112 m ü. NHN

    Fläche
    328,48 km2

    Einwohner
    555.351 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1691 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    DD

    Gemeindeschlüssel
    14 6 12 000

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Dresden

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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