Standesamt Augustusburg

Anschrift

Standesamt Augustusburg
Marienberger Str. 24
09573 Augustusburg


Mail:
standesamt@augustusburg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Augustusburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@augustusburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Augustusburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Augustusburg

Definition

Eine Trauung benennt eine behördliche, meistenteils gesetzlich zugestandene, gefestigte Grundlage einer Beziehung zweier Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Heirat bei der Behörde in Augustusburg aufnehmen und die dafür wichtigen Nachweise. beschaffen. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig beim Amt in Augustusburg vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Augustusburg antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann deswegen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten des Paares bei Ihrem zuständigen Standesamt in Augustusburg . Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Hochzeit voranzumelden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter in Augustusburg angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland getrennt, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Abweichungen gelten nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Dokumente organisiert werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen Tag für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Dokumente vorzubringen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original eingereicht werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Augustusburg ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Augustusburg schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Augustusburg

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Stadt Augustusburg###Augustusburg#Augustusburg#Marienberger Str. 24#09573#Augustusburg#https://de.wikipedia.org/wiki/Augustusburg#Sachsen###Mittelsachsen#516 m ü. NHN#23,38 km2#4492 (31. Dez. 2021)#192 Einwohner je km2#9573#37291#FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL#14 5 22 020#augustusburg.de#standesamt@augustusburg.de#Sandra Kaufmann (kommissarisch) (parteilos)###//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/4/4e/Augustusburg_in_FG.png#######

    Höhe
    516 m ü. NHN

    Fläche
    23,38 km2

    Einwohner
    4492 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    192 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    9573

    Vorwahl
    37291

    KFZ Kennzeichen
    FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL

    Gemeindeschlüssel
    14 5 22 020

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Augustusburg

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    Stadtgeschichte

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