Standesamt Delitzsch

Anschrift

Standesamt Delitzsch
Markt 3
04509 Delitzsch


Mail:
standesamt@delitzsch.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Delitzsch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@delitzsch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Delitzsch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Delitzsch

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine dokumentierte, meistenteils rechtlich rechtmäßige, gesicherte Form einer Beziehung beider Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Standesamt Delitzsch aufnehmen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Unterlagen zu besorgen. Prinzipiell müssen Sie offiziell beim Standesamt Delitzsch antreten. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, den anderen durch einen Brief zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Delitzsch antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann dafür viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Verehelichung amtlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim Standesamt Delitzsch. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu befähigen, die Hochzeit anzukündigen. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Delitzsch gemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, separiert, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weitere Informationen beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Vermählung beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Leiter des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Amt die Eheerlaubnis der Eheschließenden feststellen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Dokumente vorzuzeigen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Replikate gelten nicht!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen werden weitere Untelagen wichtig sein! Das Trauamt in Delitzsch informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Delitzsch zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der benötigten Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Delitzsch

    Bundesland
    Sachsen

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Große Kreisstadt Delitzsch###Delitzsch#Delitzsch#Markt 3#04509#Delitzsch#https://de.wikipedia.org/wiki/Delitzsch#Sachsen###Nordsachsen#94 m ü. NHN#85,92 km2#24.862 (31. Dez. 2021)#289 Einwohner je km2#4509#34202#TDO, DZ, EB, OZ, TG, TO#14 7 30 070#www.delitzsch.de#standesamt@delitzsch.de####//upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/e6/Delitzsch_in_TDO.png#######

    Höhe
    94 m ü. NHN

    Fläche
    85,92 km2

    Einwohner
    24.862 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    289 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    4509

    Vorwahl
    34202

    KFZ Kennzeichen
    TDO, DZ, EB, OZ, TG, TO

    Gemeindeschlüssel
    14 7 30 070

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Sachsen

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Delitzsch

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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